Bezirk Horn: Ärgernis Parkplätze
HORN. Die einen sind so schmal, dass man eine Ausbildung als Schlangenmensch braucht, um aussteigen zu können. Andererseits blockieren zwei überbreite Längsparkplätze eine Fläche, auf der man leicht vier Schrägparker unterbringen könnte. Besonders "beliebt" sind etwa auch Ladezonen-Parkverbote vor Firmen, die teils seit Jahren nicht mehr existieren. Jeder Autofahrer hat sich schon gefragt, was sich so mancher Verkehrsplaner oder Tiefgaragen-Architekt bei der Planung von Parkflächen gedacht hat. Die Bezirksblätter haben sich im Bezirk Horn umgesehen und die größten Parksünden ausfindig gemacht. Gemeinsam mit unseren Lesern wollen wir in der „Aktion Parksheriff" Beispiele für Fehlplanungen sammeln und an die zuständigen Behörden weiterleiten.
Extrem schmal sind die Parkplätze im Klinikum Horn. Sie wurden im Vorjahr errichtet, um Besuchern und Patienten des Klinikums die Möglichkeit zu bieten, direkt beim Spital zu parken. Doch häufig erleben die Autofahrer auf dem überdachten Parkplatz eine böse Überraschung. Für den Lenker ist es schwierig sein Fahrzeug zu verlassen, für den Beifahrer fast unmöglich. Die Steher des überdachten Parkplatzes verhindern ein problemloses Öffnen der Autotür. Auch am Öhlknechtparkplatz sind die Parkplätze laut Besuchern zu schmal, einparken ist schwierig. Im Kreuzungsbereich Mödringer Straße/Raabser Straße ist die Sicht durch eine Radarbox, vor allem wenn Autos in der dahinter liegenden langen Bushaltebucht parken, sehr schlecht. Will man von der Lagerhausstraße in die Wiener Straße abbiegen und der Parkstreifen links ist verparkt, hat man wenig Sicht auf den fließenden Verkehr. "Wenn die Parkplätze nicht die geforderten 2,50 Breite und 5 Meter Länge haben, ist es Sache der Gemeinde, hier tätig zu werden, weil der ruhende Verkehr in ihre Kompetenz fällt", sagt Claudia Steininger-Gurnhofer, BH Horn. "Wenn es um schlechte Sicht geht, dann werden wir aktiv. Dann muss man schauen, ob Gegenstände entfernt gehören oder, wenn parkende Auto die Sicht nehmen, prüfen, ob das zulässig ist oder ob ein Parkstreifen eventuell verkürzt werden muss."
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