Urteil im Scheuch-Prozess

Am Landesgericht Klagenfurt ging heute der Prozess gegen Landeshauptstellvertreter Uwe Scheuch (FPK) bei der fortgesetzten Hauptverhandlung in die zweite Runde; wie schon bei der ersten Hauptverhandlung unter großem Medienandrang.

Vorgeworfen wird Scheuch im Rahmen der „Part of the game“-Affäre das Verbrechen der Geschenkannahme. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft geht vom Tatbestand der Bestechlickeit aus. In einem Gespräch, das der damalige BZÖ-Chef Scheuch im Jahr 2009 mit einem Berater, der ein Tonband mitlaufen ließ, führte, ging es um einen an wirtschaftlichen Investitionen und der österreichischen Staatsbürgerschaft interessierten russischen Staatsangehörigen. Scheuch soll sich gegenüber des Staatsbürgerschaftswunsches des Russen nicht abgeneigt gezeigt haben und hätte außerdem geäußert, er wolle auch eine Spende für die Partei in Höhe von fünf und zehn Prozent der Investitionssumme.

Heute wurden in drei Prozessstunden fünf Zeugen von Richter Christian Liebhauser-Karl befragt. Der erste, mit Verspätung eingetroffene Zeuge: Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK), der aussagte, dass er Staatsbürgerschaftsansuchen von Investoren „die für das Land was tun“, unterstütze. Dörfler bejahte die Frage des Richters, ob er sich für die Vergabe von Staatsbürgerschaften an Investoren aus Russland eingesetzt habe und zwar in Briefform an die Bundesregierung: „Das habe ich aber als Gerhard Dörfler und nicht in meiner Funktion als Landeshauptmann geschrieben.“

Ebenfalls in den Zeugenstand gerufen wurden Reinhard Sladko, ehemaliger Landesamtsdirektor in den Jahren 1972 bis 2007 sowie der seit Oktober 2010 amtierende Landesamtsdirektor Dieter Platzer. Die Leiterin des Staatsbürgerschaftsreferates des Innenministeriums sagte aus „es ist durchaus üblich, dass Bürgermeister oder Landeshauptleute eine Einbürgerung befürworten.“ Ein weiterer Vertreter des Innenministeriums wurde ebenfalls befragt.

Das letzte Wort im Prozess hatte der Anklagte selbst: „Ich bin unschuldig und hoffe auf einen Freispruch. Wenn es anders kommt, muss ich es auch akzeptieren, werde es aber nicht verstehen“, meint Scheuch.

Das Urteil: 18 Monate Freiheitsstrafe, davon sechs unbedingt

In seiner Urteilsbegründung wies der Richter unter anderem
darauf hin „dass es sich beim Tatbestand um das Fordern eines Vermögensvorteils“ handelt. „Korruption ist ein Geschwür, dass den Rechtsstaat bedroht“, betont Liebhauser-Karl. Somit sei
„eine generalpräventive Sanktion nötig“, um künftig andere davon abzuhalten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldete Berufung an. Scheuch verließ nach der Urteilsverkündung umgehend den Schwurgerichtssaal. Sollte das Urteil Rechtskräftigkeit erlangen, bedeutet das den Amtsverlust für Scheuch.

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