Kärntens neues Kinderbetreuungsgesetz macht Schule
Auf Initiative der Grünen werden künftig auch Natur- und Waldkindergärten sowie andere Sonderformen der Kindergartenbetreuung nach einer Erprobungsphase rechtlich gleichgestellt und die finanzielle Unterstützung im Gesetz verankert.
Diese Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes wurde im Rechts- und Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen. „Mit der gesetzlichen Anerkennung wird ein wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen und zukunftsweisenden Bildungspolitik in Kärnten geleistet. Die Eltern bekommen durch das größere Bildungsangebot maßgeschneiderte Auswahlmöglichkeiten für ihre Kinder und können somit besser über die frühkindliche Förderung und Entwicklung ihrer Sprösslinge entscheiden‟, ist LAbg. Zalka Kuchling, stellvertretende Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses im Kärntner Landtag, überzeugt.
„Insbesondere freut es mich, dass der Zugang der Grünen zur Bildungspolitik im Kärntner Landtag die breite Zustimmung aller Fraktionen findet, was mich darin bestätigt, dass wir die richtigen und zukunftsweisenden Schritte setzen‟, so Kuchling. Der Beschluss der Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes wird bereits bei der nächsten Landtagssitzung am 18. Dezember 2014 auf der Tagesordnung sein.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.