Wenn die Ehe auseinanderbricht
Die einvernehmliche Scheidung – der schnellste Weg zur Trennung?
In Österreich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie eine Ehe geschieden werden kann. "Die meist gewählte ist die einvernehmliche Ehescheidung", erklärt Rechtsanwältin und Scheidungsexpertin Nina Ollinger.
Sind sich die Ehegatten über sämtliche Scheidungsfolgen einig, kann ein Scheidungsvergleich geschlossen werden und die Ehe ist geschieden. Im Scheidungsvergleich muss (gemeinsam) festgelegt werden, wie das gemeinsame Vermögen geteilt wird, wer das Haus behält, welcher Ehegatte die Obsorge der Kinder übernimmt, in welcher Form der andere Ehegatte das Besuchsrecht, nunmehr Kontaktrecht, ausüben darf, wer wem Unterhalt in welcher Höhe leistet oder ob darauf verzichtet wird, etc.
Die einvernehmliche Scheidung spart Zeit – aber auch Geld. Die Alternative ist die sogenannte strittige Scheidung. Ein Ehegatte kann die Scheidung begehren, wenn der andere einen Verschuldensgrund gesetzt hat. Bekanntestes Beispiel ist der Ehebruch. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, dass keine Verzeihung unterstellt werden kann und der scheidungswillige Ehegatte die gesetzliche 6-monatige Frist ab Kenntnis des Verschuldensgrundes einhält. Eine Frist, die oft nicht bekannt ist und daher rasch verstreicht. Denn innerhalb dieser Frist muss reagiert, das heißt Scheidungsklage eingebracht werden.
Will sich ein Ehegatte nicht scheiden lassen und liegt kein Verschulden vor, verbleibt die Zerrüttungsscheidung, die nach 3 Jahren, längstens 6 Jahren, von einem Ehegatten begehrt werden kann, ebenfalls durch Klage bei Gericht.
Wenn das Zusammenleben nicht mehr möglich und die Entscheidung zur Trennung getroffen ist, erfordert der weitere Weg eine sensible Betreuung. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger bietet kompetente und sensible Beratung im Scheidungsfall. Erfahren Sie mehr auf der Homepage der Kanzlei in Klosterneuburg, Purkersdorf und Gablitz.
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