Graffitis soweit das Auge reicht
KLOSTERNEUBURG. Früher sah man sie nur in Krimis aus New York, heute sind sie weit bis in die entlegendsten Gebiete vorgedrungen. Graffitis verursachen jährlich einen Schaden in Millionenhöhe. Die Sprayer hinterlassen ihre „Kunstwerke" und Unterschriften an Hauswänden, S-Bahnen oder Brücken. Wir haben uns an die Fersen der Sprühdosen-Aktionisten in Klosterneuburg geheftet, mit Behörden, Opfern und Tätern gesprochen.
Selbst verraten
So wurden im Bezirk Wien-Umgebung im Jahr 2014 insgesamt 71 Fälle zur Anzeige gebracht, so waren es 2015 bereits 72 Fälle. Somit liegt die Aufklärungsquote 2014 bei 49,3 Prozent und 2015 bei nur 15,3 Prozent.
Doch wie macht man den Täter ausfindig? "Die Ermittlungen laufen durch Zeugenbefragungen und der Spurensuche am Tatort und vorerst wird Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die meisten Täter verraten sich aber dann selbst, wenn sie im Internet mit ihren Werken prahlen", erklärt Georg Wallner von der Klosterneuburger Polizei. Und auch die ÖBB arbeitet mit der Polizei eng zusammen: "Aunahmslos jeder Vorfall wird angezeigt und die Züge werden videoüberwacht. Der Fahrgast ist von der Beschädigung betroffen: Er kann beispielsweise nicht mehr aus dem Fenster schauen. Und durch die notwendige Reinigung sind manche Züge dann nicht in Einsatz", so Christopher Seif, Pressersprecher der ÖBB.
Legal ist cool und lässig
Doch sieht man manche Kunstwerke genauer an, fällt einem gleich auf, dass hier Profis am Werk waren. Und das ist auch nicht weiter verwunderlich, denn im Happyland werden vom Champion Feriencamp Kurse in den Sommerferien angeboten. "Bei uns sind Kinder von sieben bis 15 Jahren willkommen, sie dürfen Zeichnungen mit Schablonen machen und später dann auf eigens aufgestellten Wänden sprühen", erklärt Wolfgang Meister, Geschäftsführer von Champion Feriencamp und fährt fort: "Die Kinder werden auch dahingehend geschult, wo man sprühen darf und wo nicht. Aber die meisten Kinder sprühen eigentlich nur im Camp, weil sie meinen, da ist es cool, lässig und da dürfen wir's machen."
Und was sagen Sie als Profi zu den Graffiti-Werken auf Bushütten und Stromhäuschen? "Die meisten sind schon professionell gemacht, aber man darf nicht vergessen, dass es trotzdem illegal ist", so Meister.
Zur Sache
Rechtlich gesehen kommen beim Sprayen Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB, ab 3000 Euro Schaden) zum Tragen. Es sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Nicht zu vergessen sind auch die zivilrechtlichen Klagen der Geschädigten, die der Täter durch den hohen Schaden oft ein Leben lang nicht zurückzahlen kann.
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