Stockerau: Messer und Faustschläge im Asylheim
KORNEUBURG / STOCKERAU. Gegenstand eines Strafverfahrens war eine Messerattacke eines angeblich 17-jährigen Afghanen gegen einen in derselben Unterkunft untergebrachten jugendlichen Mitbewohner.
Hintergrund der Auseinandersetzung war eine Betreuerin, in die sich einer der Afghanen verliebt hatte. Der Angeklagte ging mit einem Jausenmesser auf seinen Landsmann los, nachdem dieser ihm zuvor mit der Faust in das Gesicht geschlagen hatte.
Der Angegriffene wehrte die gegen seinen Oberkörper geführten Stiche ab, wodurch er mehrere Schnittverletzungen an beiden Unterarmen erlitt.
In der Justizanstalt Korneuburg soll der Messerstecher sodann einen afghanischen Mithäftling gewürgt und dabei angekündigt haben, ihn zu töten – auch dabei war ein Messer in der Hand des Angeklagten im Spiel. Der Mithäftling war eine Woche zuvor wegen der Vergewaltigung einer Zwölfjährigen verurteilt worden.
Der Jugendschöffensenat ging von einem Alter des Angeklagten über 18 Jahren aus, weshalb er nicht mehr als Jugendlicher behandelt wurde. Rechtskräftiges Urteil: Fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Autor: Michael Rath
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