1.200 Euro Direkthilfe, 10.000 Euro zinsenloser Kredit - Die AK OÖ unterstützt ihre vom Hochwasser betroffenen Mitglieder!
Die Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt sich solidarisch mit ihren vom Hochwasser betroffenen Mitgliedern und bietet ihnen neben arbeitsrechtlicher Beratung (siehe AK OÖ berät Hochwasseropfer unter 050/6906-1!) auch finanzielle Unterstützung an.
Die in der Vollversammlung der AK Oberösterreich vertretenen Fraktionen haben sich daher spontan verständigt, vom Hochwasser geschädigten AK-Mitgliedern mit Mitteln aus dem AK-Katastrophenfonds zu helfen.
Die Unterstützung kann entweder als Direkthilfe (die nicht zurückgezahlt werden muss) oder als zinsenloser Kredit gewährt werden. Die Direkthilfe beträgt maximal 1.200 Euro je nach Schadenshöhe. Der Kredit für den Wiederaufbau ist mit 10.000 Euro angesetzt und wird bei einem Schaden von mehr als 10.000 Euro gewährt.
Der Wiederaufbaukredit hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Das erste Jahr ist tilgungsfrei, ab dem zweiten Jahr ist der Kredit in 72 Monatsraten zurückzuzahlen. Die Arbeiterkammer zahlt die Zinsen.
Voraussetzung für die Unterstützung ist wie bei früheren Hochwasserkatastrophen, dass die Antragstellerin/der Antragsteller AK-Mitglied ist und Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des Landes erhalten hat. Die Unterstützung wird für Schäden am Hauptwohnsitz einmalig pro Haushalt gewährt.
Da auch diese Katastrophe wie schon 2002 oder 2013 hunderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die blanke Verzweiflung treibt, ist es deshalb auch dieses Mal für die AK OÖ selbstverständlich, dass sie einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten!
Das Antragsformular mit den detaillierten Richtlinien ist auf der AK-Homepage unter ooe.arbeiterkammer.at zu finden.
3 Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.