Auf in einen neuen Job

Foto: panthermedia_net / auremar

OÖ (pfa). "Ob finanzielle Förderung bei einer beruflichen Neuorientierung möglich ist, hängt stark von der individuellen Situation ab", erklärt Birgit Gerstorfer, Geschäftsführerin des Arbeitsmarktservice (AMS) Oberösterreich. Ausbildungskosten und Arbeitslosengeld während einer Umschulung erhalten all jene, bei denen ein arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht. Das bedeutet, man hat kaum Jobchancen, weil man beispielsweise schlecht ausgebildet ist. Förderungen vom AMS für Ausbildung gibt es auch für Unternehmen, die einen Mitarbeiter in einem anderen Bereich einsetzen wollen. Schwierig wird es, wenn die Umschulung auf reinem Eigeninteresse beruht. Das heißt, die Person wäre eigentlich in ihrem gelernten Beruf leicht vermittelbar, aber sie möchte von sich aus in einen anderem Beruf tätig sein. "Diese Umschulungen muss man weitestgehend selbst finanzieren", erklärt Gerstorfer. Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes endet mit dem ersten Tag der neuen Ausbildung. Zwar kann man über das Bildungskonto des Landes OÖ einen Teil der Ausbildungskosten zurückerhalten, die Lebenshaltungskosten werden aber nicht übernommen. Ein Schlupfloch bietet hier eventuell die Bildungskarenz. Wer diese beim Dienstgeber beantragt und bewilligt bekommt, erhält für seine Weiterbildung oder Umschulung Arbeitslosengeld für maximal zwölf Monate.

Beratung finden Sie in den Berufsinfozentren (BIZ) des AMS. An 14 Standorten in ganz OÖ bieten die BIZ kostenlos Information über Berufe, Aus- und Weiterbildungswege sowie zu Arbeitsmarkt und Jobchancen.
Das Land OÖ fördert mit dem Bildungskonto ebenfalls Aus- und Weiterbildung. Mehr Informationen dazu auf www.land-oberoesterreich.gv.at oder unter der Telefonnummer 0732/ 77 20-149 00.

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