Jobben in den Ferien: Worauf zu achten ist
Ferialarbeit, Praktikum, Volontariat: Das sind die Rechte, Pflichten und Unterschiede.
BEZIRK. Viele Jugendliche nutzen den Sommer um zu arbeiten – einige sind Ferialjobber, andere absolvieren ein Pflichtpraktikum und wieder andere entscheiden sich für ein Volontariat. Der Unterschied sind dabei nicht nur die Bezeichnungen, auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht gibt es hier einiges zu beachten. "Immer noch kommt es vor, dass einige Firmen junge Menschen im Sommerjob um ihre Rechte, zum Beispiel um angemessene Bezahlung, bringen. Generell rate ich allen, sich bei Fragen und Problemen rasch an die Arbeiterkammer (AK) zu wenden. Die Beratung ist kostenlos", sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.
Die Ferialarbeit
Ferialjobber arbeiten, um Geld zu verdienen. Die Ferialarbeit ist daher ein befristetes Arbeitsverhältnis, das allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Ferialarbeiter sind weisungsgebunden, zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und müssen sich organisatorisch in den Betrieb eingliedern. Wer mehr als 415,72 Euro verdient, ist sowohl kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Zudem besteht Anspruch nach Bezahlung des Kollektivvertrags oder, wenn kein Kollektivvertrag anzuwenden ist, ein angemessenes Entgelt.
Das Praktikum
Beim Praktikum handelt es sich ebenfalls um ein befristetes Arbeitsverhältnis, bei dem praktische Erfahrungen zur Ergänzung der schulischen Ausbildung gesammelt werden sollen. Auch hier liegt eine Arbeitspflicht vor. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Entgelt zu bezahlen. Zudem muss er sich um die Ausbildung des Praktikanten kümmern.
Das Volontariat
Bei einem Volontariat liegt kein Arbeitsverhältnis vor. Es soll die Betriebseinrichtung kennengelernt, gewisse Fertigkeiten sollen angeeignet werden. Es besteht weder eine Arbeitsverpflichtung noch ein Entgeltanspruch.
Keine Überstunden
Grundsätzlich dürfen Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr keine Überstunden leisten. Arbeiten sie trotzdem länger, muss dies bezahlt werden – und zwar mit einem Zuschlag von mindestens 50 Prozent.
Dienstzeugnis
Nach dem Ferialjob oder Praktikum erhalten die jungen Menschen ein Arbeitszeugnis beziehungsweise einen Praktikumsbestätigung. Bei einem Volontariat ist dies nicht der Fall.
Wichtige Tipps für Ferialjobber, Praktikanten, Volontäre
- Sich im Vorfeld informieren!
- Vor Beginn des Ferialjobs oder Praktikums sollten die wichtigsten Punkte schriftlich festgehalten werden: Dauer, Tätigkeit, Bezahlung, Arbeitszeit
- Während des Sommerjobs täglich die Arbeitszeiten inklusive Pausen genau aufschreiben – nur mit diesem "Beweis" können offene Zahlungen im Nachhinein bei der Firma eintreiben
- Nach Beendigung des Dienstverhältnisses die Abrechnungen rasch kontrollieren lassen. Oft gibt es sehr kurze Verfallsfristen, Entgelt kann schnell verloren gehen.
- Im Kalenderjahr nach dem Ferialjob den Lohnsteuerausgleich machen. Das zahlt sich so gut wie immer aus und kann einige hundert Euro Lohnsteuer oder bis zu 110 Euro "Negativsteuer" zurückbringen.
Hilfe
Unterstützung bei allen Fragen erhalten Jugendliche bei der Arbeiterkammer unter 050/6906-1, in der AK-Bezirksstelle Ried oder auf ooe.arbeiterkammer.at/ferialarbeit
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