Fischamend: Ehegattin in übelster Weise bedroht
Wenn der 37-jährige Angeklagte alkoholisiert zu Gattin und zwei Kindern heimkam, kamen keine Liebesschwüre über seine Lippen, sondern nur wüste Drohungen.
Im Strafantrag ist beispielsweise zu lesen: "I nimm a Eisenstangen und brich da des Gsicht" oder "Halt die Goschn, sonst brech i das". Zur Bekräftigung seiner Ankündigungen hielt er dabei seiner Ehegattin ein Messer vor die Nase.
Vor Gericht motivierte er seine Verheißungen damit, dass er jeweils stark betrunken gewesen sei.
Seine Frau bestätigte als Fürsprecherin, dass sie wieder mit den gemeinsamen Kindern zusammenleben und die Alkoholtherapie eine positive Wirkung zeige.
Richter Manfred Hohenecker verurteilte den Mann zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe in Kombination mit einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro.
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