Jetzt kommt Tempo 30 in Bischof-Schneider-Straße
Noch vor ein paar Tagen war nicht allen bewusst, dass im Zuge der A5-Trassenverordnung des Verkehrsministeriums ein Tempolimit für die Bischof-Schneider-Straße vorgeschrieben wurde, obwohl der Akt seit 18. Mai 2005 der Gemeinde vorliegt.
GAWEINSTAL (es). „Ich habe, nachdem die offizielle Gemeinde nicht reagiert hat, das Problem mit der BH erörtert“, schildert GR Hubert Kuzdas (wir berichteten in der Vorwoche). Die zuständige Abteilung der BH und der Bezirkshauptmann haben sofort reagiert und für 10. Februar eine Verkehrsverhandlung angesetzt.
Nachdem der Termin für die Verkehrsverhandlung aber nach der Verkehrsfreigabe der A5 ist, wird nun befristet – bis das definitive Verhandlungsergebnis vorliegt – eine 30-km/h-Beschränkung verordnet.
„Ich habe seit 22. Jänner eine mobile Radaranlage in der Bischof-Schneider-Straße aufgestellt, mit der ich die gefahrenen Geschwindigkeiten und die Fahrzeugfrequenzen messen kann. Mit diesen Messungen erhalten wir wesentliche Fakten für die Zeit vor und nach der Verkehrsfreigabe der A5, die bei der definitiven Entscheidung hilfreich sein können. Ich werde diese Zahlen selbstverständlich der BH zur Verfügung stellen“, betont Kuzdas.
Und: „Wir sind es den Anrainern in der Bischof-Schneider-Straße, die bald ein Autobahnzubringer wird, schuldig, alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Lebensqualität aufrechtzuhalten“.
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