Auszahlung in St. Pölten
Schadenskommision erhebt die Schäden
Seitens des Landes NÖ wird über den Katastrophenfonds für Opfer des Hochwasserereignisses im September finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Die Beihilfe wird vom Land NÖ direkt an die Geschädigten ausbezahlt. Die Richtsätze für die Entschädigung sind von Bund und Land festgelegt. Die Schadenskommission erstellt die Grundlage für die Auszahlung. Die Meldung eines Schadens wird über die zuständigen Gemeinden abgewickelt. In St. Pölten wurde dafür eine eigene Klappe eingerichtet. „Wir haben...