Offiziersstellvertreter bettelte um Diversion
Die Berufung eines zu einer Geldstrafe verurteilten Unteroffiziers brachte ihm letztlich nichts ein. GÖTZENDORF/KORNEUBURG (mr). Wie berichtet, soll ein Unteroffizier der Wallensteinkaserne einem vorlauten Rekruten durch Anpacken am Hals eine Rötung im Halsbereich zugefügt haben. Er wurde wegen des Deliktes nach dem Militärstrafgesetz "Körperverletzung von Untergebenen und tätlicher Angriff auf Untergebene" zu einer Geldstrafe von 1.800 € verurteilt. Nun hat das Oberlandesgericht Wien Recht...