Pferdenärrin vor Schöffengericht
Auf dem Rücken der Pferde ritt eine 33-j. kaufmännische Angestellte in ein finanzielles Debakel.
BEZIRK/KORNEUBURG (mr). Die Angeklagte war geständig in den Jahren 2008 bis 2012 zur Finanzierung des Unterhalts mehrerer Reitpferde bei ihrem damaligen Dienstgeber - einem Wiener Elektroinstallationsunternehmen - einen sechsstelligen Eurobetrag veruntreut zu haben. Entweder nahm sie Bareingänge von Kunden an sich, oder sie griff in die Kasse und verschleierte die Fehlbeträge durch fingierte Buchungen.
Der Dienstgeber sagte zu, keine Anzeige zu erstatten, falls sie den Schaden gutmacht.
Ab 2013 hatte die Angeklagte einen neuen Job als Buchhalterin bzw. Sekretärin einer gräflichen Güterverwaltung im Bezirk Bruck a. d. Leitha.
Betrug und Veruntreuung
Um die Anzeige ihres früheren Dienstnehmers zu vermeiden, ließ sich die Handelsakademikerin einiges einfallen: So unterschob sie dem Grafen einen Überweisungsbeleg über ca. 70.000 Euro an den Vordienstgeber zur teilweisen Wiedergutmachung des Schadens, genehmigte sich eigenständig vier Gehaltserhöhungen, verkaufte ein Firmenauto auf eigene Rechnung und kaschierte zahlreiche Bargeldentnahmen aus der Kassa durch fingierte Buchungen. Letzten Oktober platzte die Loch-auf-Loch-zu-Blase.
Zwei Jahre Bewährungsstrafe
Die bisher unbescholtene und voll geständige Angeklagte wurde wegen Betrugs und Veruntreuung zu zwei Jahren Haft verurteilt, wobei der Vollzug für drei Jahre Probezeit ausgesetzt wurde. Dem Grafen muss sie den Restschaden von 127.791 Euro bezahlen. Rechtskräftig!
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