Wohnraum: Kleiner Eingriff – großer Effekt. Ein Vorschlag zur Flüchtlingsunterbringung.
Leserbrief zur Flüchtlingsunterbringung
Wohnraum: Kleiner Eingriff – großer Effekt. Ein Vorschlag zur Flüchtlingsunterbringung.
Tausende Wohnungen in Österreich stehen leer, weil das Mietrechtsgesetz (MRG) für alle Wohnungen, die dem MRG unterliegen, vorschreibt, dass Mietverträge auf mindestens drei Jahre abgeschlossen werden müssen. Viele Wohnungsbesitzer wären bereit, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wenn ein Mietvertrag auch für kürzere Zeiträume, z. B. für sechs Monate oder für ein Jahr oder für zwei Jahre, abgeschlossen werden könnte. Es müsste nur gesichert sein, dass der Vermieter nach dieser Zeit wieder frei über sein Eigentum verfügen kann - schlicht begründet dadurch, dass die vereinbarte Mietzeit eben abgelaufen ist. Wenn beide Seiten – Vermieter und Mieter – es wünschen, sollte eine mehrfache Erneuerung solcher befristeter Mietverträge ohne großen Aufwand möglich sein. Auf diesem Weg könnten viele Flüchtlinge – genauso wie viele wohnungsuchende Österreicher – neuen Wohnraum finden.
Prof. Mag. Hans Christian Neureiter, Oberalm
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