Holen Sie sich Ihr Geld zurück
Der Katholische Familienverband Kärnten veranstaltet am 12. Mai einen Steuerinfotag.
VÖLKERMARKT. Anlässlich des Internationalen Tags der Familie bietet der Katholische Familienverband am Do., 12. Mai, den Familien österreichweit ein ganz besonderes Service: In allen Bundesländern informieren Steuerexperten des Katholischen Familienverbandes kostenlos, wie Familien Geld vom Finanzamt zurückbekommen, geben Steuertipps und beantworten individuelle Fragen.
Sieben Bezirksstädte
An diesem österreichweiten Steuerinfotag berät der Katholische Familienverband Kärnten in Kooperation mit Steuerberatungskanzleien kärntenweit Familien wie sie Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Dieser Service wird in Kärnten in sieben Bezirksstädten geboten. Für unseren Bezirk nimmt der Völkermarkter Steuerberater Walter Ganster am Aktionstag Teil und widmet seine Zeit den Familien. "Diese Personen machen es ehrenamtlich und weil sie die Familien unterstütze wollen", erklärt Gudrun Kattnig, Geschäftsführerin des Katholischen Familienverbands Kärnten.
Die Beratung erfolgt in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr, persönlich nach Voranmeldung oder telefonisch. Kattnig: "Wenn jemand an diesem Tag keine Zeit haben sollte, kann er anrufen und einen anderen Termin machen."
Familien benachteiligt
Für den Katholischen Familienverband, der auch die Aufgabe hat sich auf politischem Weg für die Familie einzusetzen, ist klar, dass es die Politik versäumt hat die Familien zu unterstützen. "Es gibt kein Bewusstsein dafür, dass der Generationenvertrag längst gekippt ist. Die Familien werden massiv benachteiligt, was sich auch daran zeigt, dass die Familienleistungen nicht oder kaum valorisiert werden", sagt Kattnig. Das ist auch einer der Gründe, warum der Familienverband das ganze Jahr über kostenlose Beratung anbietet und Tipps gibt.
440 Euro
Während die deutschen Nachbarn einen Kinderfreibetrag von 7.248 Euro anerkennen, beläuft er sich in Österreich lediglich auf 440 Euro. Auf diese Summe ist die Politik sehr stolz und führt sie ständig vor – trat die Erhöhung doch erst in diesem Jahr in Kraft und stellt eine Verdoppelung des früheren Freibetrags von 220 Euro dar. Wer kann ernsthaft der Meinung sein, dass ein Freibetrag von 440 Euro pro Jahr den Bedarf eines Kindes abdecken kann? Für die Familien ist es eng geworden.
Kattnig: "Der in Sonntagsreden vielgerühmte angeblich hohe Status der Familienleistungen ist eine Fehlinformation: Österreichisches Steuerrecht macht so gut wie keinen Unterschied zwischen Kinderlosen und denen, die für den Unterhalt von Kindern aufkommen müssen."
Steuertipps
Kinderbetreuungskosten: Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr können die Kosten für Kindergarten, Tagesmütter, Nachmittagsbetreuung u.ä. steuerlich geltend gemacht werden.
Kinderfreibetrag: Für jedes Kind, für das mehr als sechs Monate pro Jahr Familienbeihilfe bezogen wird, steht ein Kinderfreibetrag von 220 Euro jährlich zu.
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB): Wer für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht und der Ehe/Partner nicht mehr als 6.000 jährlich verdient, hat Anspruch auf den AVAB.
Negativsteuer beantragen: Wenn gar kein Einkommen oder kein steuerpflichtiges Einkommen bezogen wird, stehen Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag trotzdem zu.
Mehrkindzuschlag: Den Mehrkindzuschlag erhalten Sie, wenn im betreffenden Kalenderjahr für zumindest drei Kinder zumindest teilweise Familienbeihilfe bezogen wurde.
Unterhaltabsetzbetrag: Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit Kind leben & Unterhalt zahlen, haben Anspruch.
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