Fahrradfahren und Hund
Fahrradfahren und Hund - ein Statement für den Zughundesport

Bikejoering | Foto: Markus Gerstl

Zur Zeit wird von der Presse wieder das Thema aufgegriffen, dass Hunde nicht am Fahrrad angebunden mitlaufen dürfen.

Dieses Tierschutzgesetz ist nicht neu sondern existiert schon über ein Jahrzehnt.
Der letzte Artikel zum Thema aus der Kronen Zeitung trug die Überschrift “Radeln mit dem Hund ist in Österreich verboten” (Strafe bis zu 726€). Ein Titel der viel Aufmerksamkeit auf sich lenkt, aber fachlich keinen qualitativen Artikel vermuten lässt. Das Zitat der Tierombudsstelle, dass es für gewisse Rassen oder Hunde heikel ist am Fahrrad zu laufen, kommt erst weiter unten im Text.

In der StVO ist Zughundesport nicht explizit geregelt und daher rechtlich gesehen ein Graubereich. Einen Hund vor dem Rad laufen zu lassen ist also nicht verboten. Die Regelungen für Fuhrwerke, wie sie in der StVO stehen, treffen für Gespanne aus einem oder zwei Hunden vor dem Fahrrad oder Scooter nicht zu. Natürlich hat ein vorgespannter Hund nichts auf einer asphaltierten Straße oder einem viel befahrenen Radweg zu suchen. Es ist nicht verboten einen Hund frei laufen zu lassen um so mit ihm Rad zu fahren, natürlich nur dort, wo es erlaubt ist. Innerhalb der Stadtgrenzen Wiens herrscht für freilaufende Hunde außerdem die Maulkorbpflicht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man einen gut sitzenden Sportmaulkorb verwendet, mit welchem der Hund leicht Hecheln und trinken kann. Um das zu gewährleisten, muss ein Sportmaulkorb doppelt so tief wie der Fang des Hundes sein. Erhältlich sind solche Maulkörbe z.B. bei Bumas.at, hier werden diese nach Maß angefertigt.

Was definitiv verboten ist, steht schon lange im Tierschutzgesetz formuliert. Ein Hund darf nicht angebunden am Fahrrad oder KFZ nebenher laufen, geschweige denn hinterher gezogen werden. Hier gilt es körperlichen Schaden und Zwang, dem der Hund ausgesetzt wird, zu vermeiden.

Natürlich sind manche Hunde die kurze Beine haben, Übergewichtig sind, Atemprobleme oder sonstige Beschwerden mit sich bringen, nicht für das Laufen neben dem Fahrrad geeignet. Unabhängig davon ob sie angeleint oder frei laufen. Hier ist selbstverständlich ein Hundekorb oder Hundeanhänger von Vorteil.

Ich, Markus Gerstl, bin schon seit Jahren mit der Landespolizeidirektion Wien, dem Veterinäramt und der Tierombudsstelle in intensivem Kontakt durch unsere Zughundesport Veranstaltungen. Leider ist dieser Sport dennoch nicht in der StVO geregelt. Die LPD sieht derzeit keinen Handlungsbedarf das Gesetz für den Zughundesport anzupassen, da dies einen enormen Aufwand bedeuten würde und der Sport seither nicht negativ aufgefallen ist.

SpeedRunners.at Markus Gerstl

Krone Artikel “Radeln mit dem Hund ist in Österreich verboten” (Strafe bis zu 726€)
https://bit.ly/2LQCsfq

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