Baum abgestorben
Donaustädter fühlt sich wegen Baumschutzgesetz "gepflanzt"

Im Garten vom Donaustädter Patrick Bouvot ist ein Baum abgestorben. Deswegen muss er sich jetzt mit den Vorschriften des Baumschutzgesetzes herumschlagen.  | Foto: Luise Schmid
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Im Garten vom Donaustädter Patrick Bouvot ist ein Baum abgestorben. Deswegen muss er sich jetzt mit den Vorschriften des Baumschutzgesetzes herumschlagen. 

WIEN/DONAUSTADT. Patrick Bouvot muss sich seit geraumer Zeit wegen des Wiener Baumschutzgesetzes ärgern. Mittlerweile fühlt er sich "gepflanzt".

Mit seiner Frau hat er einen kleinen Garten in einer Donaustädter Reihenhaussiedlung. Die beiden haben die Fläche über die Jahre hinweg in eine grüne Oase verwandelt und viele Bäume gepflanzt. Im Jahr 2022 wurde ihnen das zum Verhängnis. Eine riesige Goldscheinzypresse hatte ihre Lebensdauer erreicht und befand sich am Sterbebett. Einen toten Baum wollte Bouvot nicht unbedingt im Garten stehen haben. Also stellte er – wie es das Wiener Baumschutzgesetz vorschreibt – einen Antrag auf Baumentfernung. Die Bewilligung, den Baum zu entfernen, bekommt der Donaustädter dann Anfang 2023.

Fünf mögliche Ersatzpflanzungen

Er wird angewiesen, an einer amtlich vorgeschriebenen Stelle eine von fünf möglichen Baumarten als Ersatzpflanzung zu setzen. Zur Auswahl standen ein Seidenbaum, ein Blasenbaum, ein Rotdorn, eine Weidenblättrige Birne oder eine Arizonazypresse. Das erfreute Bouvot nicht sonderlich.

Er erzählt, dass die Bäume einen eher hohen Preis hätten oder schwer zu bekommen seien. Außerdem muss ein Stammdurchmesser von mindestens acht Zentimetern gegeben sein. Bei manchen Pflanzen bedeutet das ein bereits großer Wurzelballen, was wiederum einen kostenaufwendigen Transport erfordert.

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Auf Nachfrage bei der Stadt Wien, heißt es aus der Umweltschutz-Abteilung, dass die Baumarten "unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (räumliche Verhältnisse, Platzbedarf, Bodenmächtigkeit, zur Verfügung stehender durchwurzelbarer Raum, Beschattungsgrad der Liegenschaft usw.)" ausgewählt werden. Weiter sagt ein Vertreter: "Die im konkreten Fall genannten Baumarten sind aus gärtnerischer Sicht keine besonders untypischen Arten."

Pflanzung ist zumutbar

Aber was ist, wenn sich jemand die Kosten für einen neuen Baum nicht leisten kann? Der Vertreter der Umweltschutz-Abteilung erklärt, dass mit der Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes mehr Raum für Ersatzpflanzungen geschaffen wurde. Diese seien bedeutend billiger als die gegebenenfalls zu leistende Ausgleichsabgabe (5.000 Euro pro Baum). "Im Hinblick auf die Zielsetzung des Wiener Baumschutzgesetzes der Erhaltung des Wiener Baumbestandes wird dies vom Gesetzgeber als zumutbar erachtet."

Bouvot hat im Endeffekt einen Seidenbaum um 100 Euro über Willhaben gekauft.  | Foto: Luise Schmid
  • Bouvot hat im Endeffekt einen Seidenbaum um 100 Euro über Willhaben gekauft.
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Bouvot hat im Endeffekt einen Seidenbaum um 100 Euro über Willhaben gekauft. Da er durch den Privatkauf keine Rechnung hatte, wurde er angewiesen ein Foto von dem neuen Baum zu schicken. Dem konnte er nicht sofort nachkommen, also bot er um mehr Zeit. Als Antwort bekam er die Information, dass sich nun die MA42 um die Überprüfung kümmern würde.

Wie die Sache weitergeht, ist noch unklar. Bouvot schließt auch eine (hohe) Verwaltungsstrafe nicht aus. Der Donaustädter betont aber auch, dass er keineswegs gegen Baum- oder Umweltschutz sei. Aber er findet auch: "Diese Ersatzpflanzung ist ein Verwaltungsvorgang, der mehr kostet, als nützt."

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