Arztbesuche Bahnhofcity Feldkirch
Weitere Parkmöglichkeiten am Bahnhof Feldkirch

Foto: Stadt Feldkirch
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Bahnhofcity Feldkirch bietet ab sofort weitere oberirdische Parkmöglichkeiten

Die Arbeiten am, um und unter dem Bahnhof befinden sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen drei Jahren wurde ein zeitgemäßes Quartier mit hoher Lebensqualität errichtet, mit Platz für Wohnen und Arbeiten, Grünflächen, Mobilität und Tourismus. Architektonischer Höhepunkt ist der neu gestaltete Bahnhofsplatz mit einer innovativen Überdachung und einer öffentlichen Tiefgarage.

Wie zu Beginn des Jahres angekündigt, wurden auf dem Bahnhofsvorplatz weitere oberirdische Park- und Haltemöglichkeiten geschaffen.

Weitere Parkmöglichkeiten

Es wurde ein separater Parkplatz für Arztbesuche auf Höhe des Hauses „Bahnhofstraße 27“ geschaffen. Für Arztbesuche kann auf diesem Parkplatz von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr unter Verwendung einer Parkscheibe für 60 Minuten geparkt werden.
Weiters wurde auf Höhe der Häuser „Bahnhofstraße 25 bis 27“ das Parken ebenfalls neu geregelt. Es wurde dabei bewusst auf die Montage von Alustehern mit Verkehrszeichen verzichtet, um den Bereich übersichtlich zu halten. Stattdessen wurde mit gelben Bodenmarkierungen gearbeitet. Im Bereich der durchgehenden gelben Linie ist das Halten und Parken verboten. Im Bereich der unterbrochenen gelben Linie ist das Parken verboten, aber das Halten ist für bis zu zehn Minuten oder die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit zulässig.

Verordnungstext

  1. Auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Bahnhofstraße“, Höhe Bahnhofstraße 27, wird ein Parkplatz errichtet, auf welchem in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 7 bis 20 Uhr unter Verwendung einer Parkscheibe das Parken für 60 Minuten zulässig ist.
  2. Entlang der öffentlichen Verkehrsfläche „Bahnhofstraße“, Höhe Bahnhofstraße 27, ist das Halten und Parken verboten. Die Kundmachung erfolgt mittels durchgehender, gelber Bodenmarkierung
  3. Entlang der öffentlichen Verkehrsfläche „Bahnhofstraße“, Höhe Bahnhofstraße 25, ist das Parken verboten. Die Kundmachung erfolgt mittels unterbrochener, gelber Bodenmarkierung.
  4. Auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Beim Levner Weiher“ ist für die Amphibienbrücke das Lenken von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 25 Tonnen verboten.
Foto: Stadt Feldkirch
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