Gastro, Sport, Kultur
Alle Regeln: So sperrt Österreich ab 19. Mai auf

Am 19. Mai sperrt Österreich wieder auf. Voraussetzung dafür sind Zutrittstests sowie strenge Masken- und Registrierungspflicht. Das sagten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Die Grünen) bei einer Pressekonferenz. | Foto: Andy Wenzel/BKA
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  • Am 19. Mai sperrt Österreich wieder auf. Voraussetzung dafür sind Zutrittstests sowie strenge Masken- und Registrierungspflicht. Das sagten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Die Grünen) bei einer Pressekonferenz.
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Am 19. Mai sperrt Österreich wieder auf. Die Bundesregierung präsentierte dafür den Rahmen, regionale Abweichungen sind je Bundesland möglich. Grundsätzlich werden Zutrittstests sowie strenge Masken- und Registrierungspflicht Voraussetzungen für die Öffnungen, diese sollen für Gastronomie, Tourismus, Kultur und Hobbysport bundesweit gelten. Keine Zutrittstests wird es im Handel geben. Der Präsenzunterricht startet an den Schulen schon am 17. Mai.

ÖSTERREICH. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zum Öffnungsfahrplan: "Die Strategie auf Tests und Lockdowns zu setzen hat sich bezahlt gemacht. Das Licht am Ende des Tunnels wird heller." Die Ausgangslage dürfe aber nicht verspielt werden. Er ermahnt, dass weiterhin die Regel gelte, dass man nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen darf. Zum Impfen sagt Kurz: "Wir sind weltweit unter den Top 20 Staaten, was den Impffortschritt betrifft." Bis Ende des 2. Quartals könne jeder eine Impfung bekommen, der eine solche will. Begleitet seien laut Kurz die Öffnungsschritte von Sicherheitsmaßnahmen.

Hochzeiten ab Juli

Der Eintritt beispielsweise ins Gasthaus werde laut Kurz nur über den "Grünen Pass" erreichbar sein. Das bedeute, man müsse entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Bis Mitte Mai werde es drei Millionen Österreicher Erstgeimpft geben, sagte Kurz und betonte erneut: Im Sommer werde man endlich zur Normalität zurückkehren. Ab 19. Mai sollen auch die öffentlichen Bäder wieder öffnen. Gelingt die Öffnung, soll spätestens Anfang Juli weiter gelockert werden. Das betrifft Nachtgastronomie und größere Veranstaltungen. Für Hochzeiten gibt es als gute Nachrichten: Ab Juli sollen sie wieder stattfinden können. 

Negativer Test als Zutrittsvoraussetzung

Voraussetzung für fast jegliche Vergnügung ist ein Test. Bei PCR-Tests wurde eine Gültigkeit von 72 Stunden festgelegt, für Antigen-Tests von 48 Stunden. Bei Selbsttests (mit digitaler Lösung wie in Vorarlberg) sind es nur 24 Stunden. Ebenfalls als Zutrittsmöglichkeit gilt eine Genesung, allerdings nur wenn die Erkrankung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Geimpfte sind automatisch zugelassen, wenn mehr als drei Wochen nach dem ersten Stich vergangen sind.

Schnitzel beim Wirtn ab 19. Mai

Am 19. Mai wird das Schnitzel beim Wirt Wirklichkeit, allerdings unter Auflagen. Es gilt Masken- und Registrierungspflicht, und die Sperrstunde liegt bei 22 Uhr. Zudem ist ein Zutrittstest für die Gastro nötig, an einem Tisch dürfen nur vier Personen (plus Kindern) sitzen, die Abstände zwischen den Tischen müssen größer werden. Für Discos, Bars und Nachtclubs heißt es allerdings weiter: Bitte warten.
Die Regeln für die Gastro im Detail

  • Es herrscht FFP2 Maskenpflicht
  • Es gelten Zutrittstests, das bedeutet: Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
  • Es gilt Registrierungspflicht: Die Gäste müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
  • Eine Gästegruppe darf indoor max. 4 Erwachsene (plus dazugehörige Kinder) aus zwei verschiedenen Haushalten und outdoor max. 10 Erwachsene betragen
  • Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden
  • Selbstbedienungsbuffets können unter Hygieneauflagen betrieben werden
  • Eventuelle Konsumationen an der Bar sind  nicht erlaubt
  • Für Mitarbeiter mit Kundenkontakt gilt eine FFP2-Masken-Pflicht
  • Mitarbeiter mit Kundenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz trage
  • Die Sperrstunde ist mit 22.00 Uhr festgesetzt

Schule ab 17. Mai im Präsenzunterricht mit Tests, Maske

Eine Rückkehr zum normalen Präsenzunterricht für alle Schulstufen ist für den 17. Mai geplant. Bis dato haben nur Volksschüler fünf Tage Unterricht, alle anderen sind im Schichtbetrieb und jene Schüler im Ostlockdown (Wien, Niederösterreich) sind aktuell noch bis 3. Mai zuhause im Homeschooling.

  • In Unterstufen muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden
  • In Oberstufen gilt FFP2-Masken-Pflicht
  • In Schulen wird drei Mal pro Woche getestet, wobei Selbsttests erlaubt sind
  • Singen und Sport sind nur im Freien erlaubt

Sport ist wieder möglich

Sowohl in den Hallen als auch im Freien, etwa an Fußball- und Tennisplätzen , ist Sport wieder möglich. Folgendes gilt:

In geschlossenen Hallen

  • FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen, etwa an der Rezeption, in der Umkleidekabine etc.
  • Zutrittstest: Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
  • Es gilt Registrierungspflicht
  • Es muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden
  • Pro Person müssen 20m² Fläche zur Verfügung stehen

Im Freien

  • Sport in sportartüblicher Mannschaftsgröße ist nun möglich
  • Zutrittstests: Bei Kontakt- und Mannschaftssport muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
  • Jede Sportstätte, jene im Freien und alle in Hallen, muss ein Präventionskonzept erstellen sowie einen COVID-19-Beauftragten ernennen

Tourismus

Schon vor dem verlängerten Pfingstwochenende öffnen Hotels und Thermen, doch Maske und Corona-Checks sind auch hier verpflichtend. Der „Grüne Pass“, der für Geimpfte, Genesene und Getestete den Zutritt erleichtern soll, dürfte aber frühestens Ende Mai kommen.

  • FFP2-Maskenpflicht 
  • Es gelten Zutrittstests: Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
  • Die Gäste müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren 
  • Grundsätzlich ist ein Abstand von 2 Metern Pflicht
  • Der „Grüne Pass“, der für Geimpfte, Genesene und Getestete den Zutritt erleichtern soll, dürfte aber frühestens Ende Mai kommen.
  • Auch Thermen öffnen am 19. Mai
  • Ebenso Kongresse und Messen etc. sind wieder mit Eintrittstests möglich
  • Kongresse bis 50 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde
  • Für Kongresse gelten zudem die gleichen Regeln wie für Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen
  • Bei Messen muss pro Besucher eine Fläche von 20 m2 zur Verfügung stehen
  • Ab 19. Mai werden auch die Einreisebestimmungen an Österreichs Grenzen erleichtert

"Der Grüne Pass wird der Weg zur Freiheit", sag Tourismusministerin Köstinger: "Ich bin mir sicher, dass uns die Umsetzung bis Sommer gelingt."

So öffnet die Kultur

Konzerte, Theater und Oper sperren wieder auf, aber es gelten Personenlimits: Es dürfen nur 50 Prozent der Plätze belegen sein, diese müssen fix vergeben sein. Es gelten maximal 1500 Personen in geschlossenen Räumen, im Freien sind maximal 3000 Personen erlaubt.
Im Detail:

  • Es gilt durchgängig FFP2-Maskenpflicht
  • Zutrittstests: Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
  • Registrierungspflicht: Die Besucher müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
  • Abstand: Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden
  • Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein
  • Behördlich genehmigte Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden.
  • Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zu 50% ausgelastet werden
  • An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (indoor und outdoor).
  • Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
  • Regeln für Veranstaltungs-Gastronomie sind analog zur Gastronomie (keine Gastro bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze).
  • Veranstalter müssen ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten ernennen
  • Es gelten die Regeln der Gastro analog für die Veranstaltungs-Gastronomie, es gibt keine Gastro bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze.
  • Die Sperrstunde ist mit 22.00 Uhr fixiert

Lockdown-Ende am 2. Mai in Wien noch nicht fix

Bürgermeister Michael Ludwig wird Anfang nächster Woche mit Experten besprechen, wann in Wien mit Öffnungen zu rechnen ist und wann welche Lockerungsschritte gesetzt werden, wie er bei einer Pressekonferenz Freitagnachmittag sagte. Sorgen mache Ludwig die Mutation, die in Tirol entdeckt wurde, noch sei nicht bekannt, wie aggressiv diese sei. "Mir ist wichtig, dass wir uns hier mit Experten absprechen", so Ludwig. Die Inzidenzen seien wichtig, so Ludwig, doch viel wichtiger sei die Auslastung der Intensivstationen. Die Maßnahmen "haben gewirkt" erklärt der Bürgermeister, aber "leider noch nicht so, wie ich es mir wünschen würde." Wien brauche noch Zeit, um die Zahlen zu senken. Darum werde sich Ludwig auch noch nicht dazu äußern, ob der Ost-Lockdown am 2. Mai in Wien endet.

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