Hüatagang findet heuer nicht statt
Die Angst vor Kontrollen brachte für den Haugsdorfer Hüatagang das Aus.
HAUGSDORF (ee). Er hätte dieses Jahr zum 26. Mal in der Haugsdorfer Kellergasse stattfinden sollen. Doch den Hüatagang wird es 2013 nicht geben. Einer der Gründe für das plötzliche Aus sind die Gerüchte um verstärkte Kontrollen bei Festen, die zahlreiche Teilnehmer abspringen ließen.
Der Tourismus in Haugsdorf leidet jedenfalls unter dem Wegfall der Veranstaltung. Dies betrifft letztlich das ganze Pulkautal. „Es ist schade, wenn eine Veranstaltung in der Kleinregion durch Angstmacherei und strenge Kontrollen von der Bildfläche verschwindet“, zeigte sich Georg Jungmayer, Obmann der Initiative Pulkautal betroffen. Er betonte aber, dass Kontrollen durchaus berechtigt und notwendig sind. Grundsätzlich sollten gesetzliche Auflagen kein Hindernis für eine Veranstaltung, sondern ganz im Gegenteil Schutz für Veranstalter und ihre Gäste sein. Auch Organisator Michael Sailer ist traurig über das Ende des Hüatagangs. Der kritische Punkt war für ihn erreicht, als kein Haugsdorfer Winzer mehr mitmachte. „Es war der Sinn der Sache, den heimischen Weinbauern eine Präsentationsmöglichkeit zu bieten“, erklärte Sailer. Ohne Weinbauern hat der Hüatagang eigentlich keine Daseinsberechtigung. Er macht aber Hoffnung für das kommende Jahr: „Ich habe mit den Winzern in Jetzelsdorf gesprochen, und ein Hüatagang 2014 ist sehr wahrscheinlich.“
Kontrollen angekündigt
Ursache für die Absage mehrerer Feste im Bezirk war vermutlich eine „Vortragsreihe“, die Finanzamtschef Anton Trauner durchführte, um die Veranstalter diverser Feste darauf hinzuweisen, was erlaubt ist und was nicht. Trauner: „Es gibt für solche Veranstaltungen sehr viele Vorschriften, die nicht allen bekannt sind, darauf habe ich aufmerksam gemacht. Die Gesetze gibt es schon lange, aber bisher hat sich die Graubereiche keiner angeschaut, es wurde nicht kontrolliert.“
Und genau diese von Trauner für die Zukunft angekündigten Kontrollen haben so manchen Veranstalter, ob Gemeinde, Vereine oder Private, mutlos gemacht. Kontrolliert wird von der Finanzpolizei, die dazu weitreichende „ordnungspolitische“ Möglichkeiten hat.
Die Einhaltung von nicht weniger als 32 Gesetzen wird von den Beamten kontrolliert. Darunter Vergehen nach dem Weingesetz, Verstöße nach den Ausländerbeschäftigungsregeln und den ASV-Bestimmungen. Kontrolliert wird von den Beamten aber auch die Einhaltung des Gewerberechts und der Betriebsanlagengenehmigung. „Bei Kellergassenfesten sind in der Regel zum Beispiel warme Speisen nicht gestattet“, erzählt ein Insider. „Das gilt auch für Bier oder Kaffee - weil die Presshäuser dafür nicht gewidmet sind. Praktisch nur ein kleiner Teil der Kontrollen betrifft Steuersünden. Da geht es vor allem darum, ob bei einem Verein tatsächlich Gemeinnützigkeit vorliegt. Wenn nicht, wie das zum Beispiel häufig bei Clubbings der Fall ist, besteht für die Veranstalter natürlich auch Steuerpflicht. Und weil die Unsicherheit groß ist, eines der Gesetze (oder mehrere) zu verletzen, sagen Veranstalter lieber ihre Feste ab.
Anton Trauner: Am Beispiel Tulln, wo wir die Kontrollen schon im Vorjahr gemacht haben, haben wir gesehen, dass zwar manche Veranstaltungen abgesagt wurden, aber die, die es heuer wieder gibt, sind qualitativ besser geworden.“
Zur Sache:
Sollte ein Veranstalter von der Finanzpolizei bei einem Gesetzesverstoß erwischt werden, drohen saftige Strafen. So beträgt die Mindeststrafe bei Vergehen gegen die Gewerbeordnung € 400, bei Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz € 1.000 und bei Nichteinhaltung der ASVG-Bestimmungen 730 Euro. Im Wiederholungsfall steigen die Beträge stark an.
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