Tabakgesetz: Zurück zum Start
Gerichtsurteil zwingt Gastronomen zu neuerlichen Umbauten. Die wehren sich und wollen den Staat klagen.
(ae). Seit dem 1.1.2009 sind Lokalbesitzer vom Staat gezwungen, Raucher- und Nichtraucherbereiche streng zu trennen. Wer das Gesetz nicht einhält, dem werden Verwaltungsstrafen von 2.000 bis 10.000 Euro angedroht. Also haben die Gastronomen investiert und ihre Lokale teuer umgebaut. Und diese Umbauten sind durch die zuständigen Behörden auch als ordnungsgemäß abgenommen worden.
Im Sommer kam es dann zu einem Knalleffekt: Seit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes gelten viele der oft teuren Umbauten als gesetzwidrig. Der VwGH hat nämlich aus dem Gesetzestext erkannt, dass es Nichtrauchern nicht zumutbar ist, beim Betreten eines Lokals oder beim Gang auf das WC durch einen Raucherbereich gehen zu müssen.
Als Reaktion darauf hat ein Wiener Gastronom beschlossen, den Staat auf Ersatz der mithin unnötigen Umbaukosten zu klagen. Inzwischen haben sich auch andere Wirte zu einer solchen Klage entschlossen, und die Wirtschaftkammer würde auch eine Sammelklage der Gastronomie gegen den Staat unterstützen.
Der Unmut über das VwGH-Urteil wird auch im Bezirk immer lauter. Manfred Krammer, Chef des Gasthauses zur Stadt Retz: „Ich bin davon schwerst betroffen. Ich habe um etliche 1.000 Euro umgebaut und das ist jetzt gesetzwidrig? Ich würde mich einer Sammelklage gegen den Staat anschließen.“
Petra Rammel vom GH Goldener Stern in Hollabrunn: „Ich bin zwar nicht unmittelbar betroffen, weil wir das Klo beim Nichtraucherbereich haben. Aber ich überlege schon, bei einer Sammelklage mitzutun. Das ist nämlich eine Frechheit, was sich der Gesetzgeber mit uns erlaubt. Und irgendwann kommt sicher ein generelles Rauchverbot, dann war der ganze Aufwand umsonst.“ Kein Problem mit der neuen Lage hat Elisabeth Brand vom Schlossgasthaus Retz, wohl aber mit dem Gesetzgeber: „Die Nichtraucher haben bei uns einen eigenen Eingang durch den Garten. Ich finde es aber nicht richtig, was der Gesetzgeber macht, und ich verstehe, dass Wirte klagen.“ Wobei der Bezirk Hollabrunn, zumindest was militante Nichtraucher betrifft, eine Insel der Seligen ist: Die Zahl der Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz pro Jahr bewegt sich im einstelligen Bereich.
Die Bezirksblätter wollten wissen, wie es sich vom ärztlichen Standpunkt aus auswirkt, wenn ein Nichtraucher beim Durchschreiten eines Raucherraumes für ein paar Sekunden zum Passivraucher wird. Länger dauert es in der Regel ja nicht, um an der Schank vorbei oder aus dem Nichtraucherbereich aufs Klo zu kommen. Die Antwort von OA Dr. Boris Bozic von der Abteilung für Interne Medizin im KH Hollabrunn: „Zur Frage, ob jemand Schaden erleidet durch Passivrauchen nur für Sekunden, liegen keine medizinischen Studien vor, die diese Probleme bestätigen oder ausschließen.“
Das heißt, es ist medizinisch gar nicht bewiesen, dass es einem Nichtraucher schadet, wenn er fünf oder zehn Sekunden durch den Rauch geht. Trotzdem verlangt der Gesetzgeber möglicherweise unsinnige Schutzmaßnahmen auf Kosten der Gastronomie.
Der Mensch legt bei gemütlichem Gehtempo 4 km pro Stunde zurück. Das heißt, rund 1,1 Meter pro Sekunde. Also wird sich ein Nichtraucher kaum länger als höchstens zehn Sekunden beim Gang aufs Klo im Raucherbereich aufhalten müssen.
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