Tarifunterschiede bei Hunden
Bei Problemhunden ist die Hundeabgabe in den Gemeinden an der B 4 mit Abstand am höchsten.
BEZIRK (ae). Laut dem NÖ Hundeabgabegesetz muss jeder im Land für Hunde, die älter als drei Monate sind, einmal jährlich Hundeabgabe zahlen. Deren Höhe wird von den einzelnen Gemeinden selbst festgelegt, lediglich die Abgabe für Nutzhunde (Blinden-, Jagd- und Wachhunde) ist vom Land NÖ mit 6,54 Euro festgelegt und die Untergrenze für normale Hunde mit dem doppelten und für Problemhunde mit dem zehnfachen Nutzhundesatz. Nach oben gibt es keine Grenzen.
Hundeabgabe unverändert
Vorweg die gute Nachricht: Keine einzige Gemeinde im Bezirk hat mit dem heurigen Jahr die Abgabe erhöht, die Tarife sind seit Jahren unverändert. Am günstigsten ist der Tarif für „normale“ Hunde in Nappersdorf-Kammersdorf, gefolgt von Schrattenthal und Zellerndorf. Alle anderen Gemeinden liegen mit einer Abgabenhöhe von 20 bis 25 Euro relativ knapp beisammen.
Bürgermeister Herbert Bauer begründet den günstigen Tarif im Bezirk: „Wir haben sowohl bei den normalen Hunden als auch bei den Problemhunden einfach den vom Land NÖ vorgeschriebenen Mindestsatz beschlossen.“ Deutlich anders sieht die Tarifgestaltung der Gemeinden bei den Problemhunden (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial) aus. An die vom Land gesetzte Untergrenze halten sich nur die Gemeinden Grabern und Nappersdorf-Kammersdorf.
Bei mehr als der Hälfte der Gemeinden liegt die Abgabe für Problemhunde zwischen 70 und 80 Euro, Alberndorf mit 100 Euro etwas darüber. Markante „Ausreißer“ sind Heldenberg, Maissau, Ravelsbach und Ziersdorf: Dort zahlt der Besitzer eines Problemhundes mehr als dreimal so viel wie in Grabern oder Nappersdorf - Kammersdorf.
Warum das so ist, erklärt der Ravelsbacher Vizebgm. Josef Kaltenböck: „Es hat bei uns und in den Nachbargemeinden schon öfter Probleme mit gefährlichen Hunden gegeben. Daher hat der Gemeinderat, in Abstimmung mit den drei Nachbargemeinden, die Abgabe in dieser Höhe beschlossen.“
Noch ein interessantes Detail zur Hundeabgabe und der Rechtsauffassung des Landes dazu: Wenn jemand die Hundeabgabe wie vorgeschrieben zu Jahresanfang in einer Gemeinde bezahlt hat und im Lauf des Jahres seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt, muss er dort wieder Hundeabgabe für das volle Jahr zahlen, bekommt sie aber von der Gemeinde, die er verlassen hat, nicht zurück. Eine Teilung im Ausmaß der in einer Gemeinde verbrachten Zeit ist nicht vorgesehen.
Alberndorf 20,00 100,00
Göllersdorf 22,00 70,00
Grabern 21,80 65,40
Guntersdorf 25,00 70,00
Hadres 20,00 70,00
Hardegg 21,00 80,00
Haugsdorf 20,00 70,00
Heldenberg 20,00 200,00
Hohenwarth-Mühlbach 20,00 100,00
Hollabrunn 25,00 70,00
Mailberg 20,00 70,00
Maissau 25,00 200,00
Nappersdorf-Kamm. 13,08 65,40
Pernersdorf 20,00 80,00
Pulkau 21,00 80,00
Ravelsbach 25,00 200,00
Retz 25,00 80,00
Retzbach 21,00 80,00
Schrattenthal 14,00 --*--
Seefeld-Kadolz 25,00 70,00
Sitzendorf 20,00 70,00
Wullersdorf 25,00 80,00
Zellerndorf 16,00 80,00
Ziersdorf 25,00 200,00
(--*--) Kein Problemhundetarif festgesetzt, aber mindestens 65,40, falls einer in die Gemeinde kommt.
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