WKNÖ Korneuburg
Entlastung für die Region bei öffentlichen Aufträgen

- WKNÖ-Bezirksstellenobmann Andreas Minnich
- Foto: Philipp Monihart
- hochgeladen von Lisa Wurzinger
Mit der neuen Schwellenwerteverordnung 2025 wird ein bedeutender Impuls für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gesetzt: Die Anhebung der Schwellenwerte erleichtert es Gemeinden und anderen öffentlichen Auftraggebern, Aufträge unbürokratischer und regional orientierter zu vergeben – und das bei deutlich höheren Betragsgrenzen.
KORNEUBURG. Das überarbeitete Vergabehandbuch der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) bietet unter wko.at/noe/vergabehandbuch eine praxisnahe Unterstützung für Gemeinden. Es zeigt auf, wie öffentliche Beschaffungen rechtssicher gemäß dem Bundesvergabegesetz durchgeführt werden können – und gleichzeitig regionale Betriebe eingebunden werden.
Zusätzlich steht mit dem Online-Tool www.vergaberatgeber.at ein weiteres Service zur Verfügung. Damit haben kommunale Auftraggeber alle Werkzeuge in der Hand, um Vergaben eigenständig abzuwickeln – und gezielt heimische Unternehmen zu berücksichtigen. „Das ist ein klarer doppelter Mehrwert“, so WKNÖ-Bezirksstellenobmann Andreas Minnich, „denn es vereinfacht das Verfahren und stärkt unsere lokalen Betriebe.“
Mehr Spielraum für Direktvergaben
Konkret bedeutet die neue Regelung: Die Schwellenwerte für Direktvergaben sowie Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung (für Liefer- und Dienstleistungen) wurden auf 143.000 Euro netto angehoben. Im Baubereich bleibt das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung bis zu einem Auftragswert von 1 Million Euro weiterhin zulässig.
Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sei es entscheidend, dass öffentliche Investitionen direkt bei den regionalen Unternehmen ankommen, betont Minnich. „Jeder Auftrag, der ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand an einen Betrieb vor Ort geht, ist ein Gewinn für die Region.“
Nachhaltige Lösung gefordert
Die neue Verordnung ist aktuell bis 31. März 2026 befristet. Doch die WKNÖ setzt sich für eine dauerhafte Entlastung und Bürokratieabbau bei der öffentlichen Vergabe ein. „Nur wenn diese Erleichterungen langfristig verankert werden, können unsere Unternehmen wirklich nachhaltig davon profitieren“, so Minnich abschließend. Die aktuelle Regelung sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer umsetzungsstarken, regionalen Beschaffungspolitik im Sinne des Regierungsprogramms.
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