Feuerwehreinsatz
Wohnhausbrand in Ebreichsdorf am Karsamstag
EBREICHSDORF. (Bericht: FF Ebreichsdorf, Polizei) Um 18:30 Uhr wurden wir zu einem Wohnhausbrand in die Johann Steyskal Gasse alarmiert. Beim Eintreffen des ersten Fahrzeuges standen Teile des Erdgeschoß in Vollbrand und die Flammen hatten bereits teilweise auf das Obergeschoß sowie den Dachstuhl übergegriffen. Im Zuge des Innenangriffs wurde die Bewohnerin vom Atemschutztrupp aufgefunden, umgehend ins Freie gebracht und mit der Reanimation bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes begonnen. Parallel zur Menschenrettung wurden im Innenangriff die Löscharbeiten mittels C-Löschleitung durchgeführt und der Flammenüberschlag auf den Dachstuhl über die Drehleiter ebenfalls mittels einer C- Löschleitung verhindert. Die mittlerweile ebenfalls alarmierte und eingetroffene Feuerwehr Weigelsdorf unterstütze uns bei sämtlichen Arbeiten mit weiteren Atemschutztrupps und nach ca. 30 Minuten konnte der Brand unter Kontrolle gebracht und mit den Nachlöscharbeiten begonnen werden. Wir bedanken uns bei der Feuerwehr Weigelsdorf sowie allen eingesetzten Blaulichtorganisationen für die gewohnt gute Zusammenarbeit. Wir möchten uns auch ausdrücklich bei allen Nachbarn des Brandobjektes für die unkomplizierte und selbstverständliche Hilfe bedanken die uns im Zuge dieses Einsatzes zu teil wurde und in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit mehr darstellt.
Fotos finden Sie auf der Homepage der FF Ebreichsdorf.
Die Bediensteten der Polizeiinspektion Ebreichsdorf wurden am 16. April 2022, gegen 19 Uhr, bezüglich eines Brandes in einem Einfamilienhaus in Ebreichsdorf in Kenntnis gesetzt. Bei den durchgeführten Löscharbeiten durch die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr konnte eine 75-jährige Frau aus dem brennenden Haus gerettet werden. Die zu diesem Zeitpunkt nicht ansprechbare Frau wurde mit Verletzungen unbestimmten Grades mit dem Notarzthubschrauber Christophorus 9 in die Klinik Landstraße nach Wien geflogen.
Bei einer am 19. April 2022 durchgeführten Brandursachenermittlung durch Bedienstete des Landeskriminalamtes Niederösterreich – Ermittlungsbereich Brand, eines Brandsachverständigen des Bundeskriminalamtes und einem Bezirksbrandermittler des Bezirkes Mödling, konnte als Brandentstehungsbereich das Wohnzimmer des Einfamilienhauses eingegrenzt werden. Als mögliche Zündquelle gilt eine offene Flamme oder eine Zündung durch heiße, nachglühende Teilchen. Eine Schadenssumme kann zu diesem Zeitpunkt nicht beziffert werden.
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