Hitler-Haus: Innenministerium bereitet Enteignung vor
Für die Enteignung des Hauses in der Salzburger Vorstadt 15 soll ein eigenes Bundesgesetz erlassen werden.
WIEN, BRAUNAU. Das Innenministerium hat am Freitag ein Gesetz für die Enteignung des Hitler-Hauses in Braunau in Begutachtung geschickt. Die Republik Österreich komme damit ihrer historischen Verantwortung nach, an diesem Ort Wiederbetätigung und bejahendes Gedenken an den Nationalsozialismus zu unterbinden.
Gedenken an Nationalsozialismus verhindern
Das Innenministerium hat das Gebäude seit 1972 gemietet. Man sei bestrebt, zu verhindern, dass das Geburtshaus eine "Pilger- oder Gedenkstätte" für Menschen mit nationalsozialistischem Gedankengut wird. Im Rahmen eines Mietverhältnisses sei das jedoch nicht auf Dauer möglich.
Nachdem die Verhandlungen über einen Kauf der Liegenschaft gescheitert sind, soll nun das Eigentumsrecht durch Enteignung an die Republik übertragen werden. Der am Freitag versandte Gesetzesentwurf sieht daher vor, dass ein eigenes Bundesgesetz über Enteignung der Liegenschaft erlassen wird. Die Eigentümerin soll eine angemessene Entschädigung erhalten.
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