Hainburg: Widerstand gegen Polizei im Einsatz
Nach telefonischem Hilferuf der Lebensgefährtin leistete der Angeklagte Widerstand gegen seine Festnahme.
HAINBURG/KORNEUBURG (mr). Der Angeklagte wurde vor Gericht zitiert, weil er bei einem Polizeieinsatz die Polizisten mehrfach zur Seite gestoßen und versucht haben soll, sie die Stiegen hinunterzustoßen sowie ihnen Faustschläge und Tritte zu versetzen. Einsatzgrund war ein telefonischer Hilferuf der Lebensgefährtin, die behauptete, von ihm kräftig verprügelt worden zu sein. Die vom Angeklagten beantragte Vertagung der Verhandlung wegen ungenügender Vorbereitung lehnte der Richter ab. Nach einigem Hin und Her entfernte sich der zur Verhandlung mit einem Kleinkind erschienene Angeklagte. Nach Vernehmung der am Einsatz beteiligten Polizeibeamten fällte der Richter ein Urteil in Abwesenheit des Angeklagten und verurteilte ihn wegen Widerstand gegen die Amtsgewalt zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Nicht rechtskräftig!
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