Geflügelpest in St. Margarethen
ST. MARGARETHEN. Am Dienstag bestätigte Dr. Robert Fink von der Veterinärdirektion des Landes Burgenland das Auftreten der Geflügelpest in einem Gehege in St. Margarethen.
Über 100 Tiere betroffen
„Über 100 Tiere sind in St. Margarethen betroffen“, erklärt Fink. Der Betrieb unweit des Badeteichs wurde umgehend vom Amtstierarzt gesperrt. Die Tiere des Geflügelbestandes müssen tierschutzgerecht gekeult, die Tierkadaver unschädlich beseitigt und der Betrieb anschließend gereinigt und desinfiziert werden.
Übertragung durch Wildtiere
Bereits seit 10. Jänner müssen aufgrund der Verbreitungsgefahr der Krankheit besondere Vorkehrungsmaßnahmen bei der Geflügelhaltung eingehalten werden. Im Gelände in St. Margarethen wird ein Teich gleichzeitig auch von Wildgeflügel benutzt. Fink geht davon aus, dass es über das Wildgeflügel zur Krankheitsübertragung gekommen ist.
Inkubationszeit: bis zu sieben Tagen
„Laut Erhebung des Amtstierarztes hat der Tierhalter die Tiere in der Vorwoche aufgestallt“, so Fink. „Die Inkubationszeit wird mit ein bis sieben Tagen angegeben“, erklärt Fink, warum es trotz Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen zum Krankheitsbefall in St. Margarethen gekommen war.
Schutzzone eingerichtet
Umgehend wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Innerhalb dieser Zonen werden alle geflügelhaltenden Betriebe amtstierärztlich untersucht bzw. Biosicherheitsmaßnahmen gesetzt.
Dunkelziffer ausforschen
„Die Zahl der offiziell gemeldeten Geflügeltiere im Bezirk kennen wir. Diese kann aus einer Datenbank abgefragt werden“, weiß Fink. Derzeit gehe es aber auch darum, die nicht gemeldeten Tierhaltungen „auszuforschen“.
Für Mensch ungefährlich
Bisher gibt es keine Hinweise dafür, dass der Geflügelpest-Typ H5N8 für Menschen gefährlich ist. Für Konsumentinnen und Konsumenten besteht somit keinerlei Gefahr.
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