Gefahr liegt in der Kurve

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FELDKIRCHEN (pdk). „Kurvenschneiden kann tödlich enden“, so knapp und schonungslos lautet das Urteil von Gruppeninspektor Jürgen Ofer von der Polizeiinspektion Feldkirchen, wenn es um das leidige Thema „Kurvenschneiden“ geht. Mit dem steigenden Verkehrsaufkommen nahm die Problematik in den letzten Jahren immens zu und fordert immer wieder Todesopfer. Ein WOCHE-Lokalaugenschein mit Jürgen Ofer auf der B 93 Höhe „Fuchsgruben" bestätigte diese Annahme.

Gefährliche Leichtsinnigkeit
Nicht einmal fünf Minuten dauerte es, da konnte bereits der erste Autolenker erfasst werden, der wie selbstverständlich über falschen, nämlich den linken, Fahrstreifen die Kurve ausfuhr. In 11 Minuten konnten so sechs weitere Autos beob-achtet werden. „Diese Lenker haben sicher nicht bewusst ihr oder andere Leben riskiert, jedoch großes Glück gehabt“, erklärt Jürgen Ofer noch vor Ort. Ein weiterer Hotspot ist nach Angaben des Polizisten auch die „Enge Gurk“, wo es immer wieder zu schweren Übertretungen kommt. „Das ist nicht wirklich ein bewusstes Fehlverhalten, wie die Gespräche mit angehaltenen Lenkern ergab“, so der erfahrene Polizist weiter.

Gefahr bewusst werden
Oft hapert es jedoch am allgemeinen Bewusstsein der Autofahrer selbst, die diese Gefahr einfach unterschätzen. Jürgen Ofer bekommt deshalb oft die gleichen Ausreden zu hören: „Das hab ich nicht gewusst, tut mir leid, war im Gedanken oder ich hab mir lediglich die schöne Landschaft angesehen.“ „Den meisten Lenkern ist es nicht bewusst, dass sie auf den kurvenreichen Strecken andere und auch sich selbst in große Gefahr bringen“, erzählt Ofer.

Jeder Unfall einer zu viel

Die Schwerverletzen, die es jährlich aufgrund des „Kurvenschneidens“ zu beklagen gibt, geben dem Gruppeninspektor auf tragische Art und Weise recht. 2013 wurden allein auf der B 93 im Bereich Glanz zwei Motorradfahrer getötet und 2014 im Bereich „Fuchsgrube“ ein Kind mit schwersten Kopfverletzungen eingeliefert. Der Appell des Feldkirchner Polizisten: „Liebe Autofahrer. Fahren Sie einmal bewusst eine kurvenreiche Strecke, wie es im Gesetz steht, am rechten Fahrbahnrand. Sie werden den Unterschied merken."

ZUR SACHE

Paragraph sieben:
"Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung (...) möglich ist"

Stellen, an denen oft die Kurven geschnitten werden, lassen sich meistens leicht erkennnen. Die weißen Randlinien und die Mittellinie (Sperrlinien, Leitlinien oder Sicherheitslinien) werden fast immer im selben Zeitraum angebracht. Ist man in einem gefährlichen Bereich unterwegs, wo die Kurve „geschnitten“ wird, ist die Randlinie noch weiß, aber die Linie im Kurvenbereich (Sperr-, Leit- oder Sicherheitslinie) schon verblasst oder schon ganz von den Reifen der vorschriftswidrig fahrenden KFZ „wegradiert“ worden.

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