Bleistiftwahl in Heidenreichstein?
Ab sofort gibt es Kugelschreiber, anstatt Bleistiften in der Wahlzelle, erklärt Bgm. Kirchmaier.
HEIDENREICHSTEIN (eju). In Heidenreichstein erwartet den wählwilligen Bürger seit Jahren ein mit einem Spagat festgebundener Bleistift zum Ankreuzeln des jeweiligen Favoriten in der Wahlzelle.
Manipulativer Bleistift?
Dazu erhielten die Bezirksblätter einen "Arbeitsauftrag", der sich so liest: "Als Unternehmer weiß man, dass man in der Buchhaltung keine radierbaren Mittel (Bleistifte) verwenden darf. Nur in H'stein laufen die Uhren seit Jahrzehnten anders, hier befinden sich in den Wahlzellen Bleistifte. Vielleicht um das Wahlergebnis zu manipulieren? Bürgermeister Kirchmayer wird doch kein Anti-Demokrat sein? Bitte um Aufklärung vor der Wahl."
Ab jetzt Kugelschreiber
Bürgermeister Gerhard Kirchmaier mit dem Vorwurf der potentiellen Wahlmanipulation konfrontiert, löst die Angelegenheit kurz und bündig: "Was wird denn gewünscht? Ein Kugelschreiber? Gut, dann gibt es ab sofort einen Kugelschreiber in der Wahlzelle."
Um zu erfahren, was der Gesetzgeber dazu sagt, kontaktierten die Bezirksblätter Gmünd die NÖ Landeswahlbehörde.
Was sagt das Gesetz?
Der dortige Mitarbeiter Joachim Weniger erklärt zum benötigten Schreibmittel: "Ich selbst bin nur für Landtags- und Nationalratswahlen zuständig. Im Gesetzestext für diese beiden Wahlen steht 'Die Wahlzelle ist mit einem geeigneten Schreibmittel, womöglich Farbstift, auszustatten'. Ein Bleistift ist meines Erachtens nach von der rechtlichen Wertung her gedeckt. Ob es geschickt ist, ist eine andere Frage. Ich gehe auch nicht davon aus, dass in der jeweiligen Gemeinde die Wahlbehörde als Kollegialorgan herum radiert. Nach meinen langjährigen Erfahrungen kommen Bleistifte in den wenigsten Wahlzellen vor, auch, weil man Bleistifte schwer festbinden kann."
Wahlanfechtung: njet!
Weniger verweist auf seinen Kollegen Gerald Groß, der explizit für Gemeinderatswahlen zuständig ist. Dieser erklärt: "Der Absatz drei der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 sagt folgendes aus: 'In der Wahlzelle müssen sich ein Tisch oder Stehpult mit einem Schreibgerät befinden.' Ein Bleistift ist ein solches." Wahlanfechtungen habe es bisher wegen Bleistiften keine gegeben. "Wenn jemand als Wahlanfechtungsgrund den Umstand hervor kehrt, dass in der Wahlzelle ein Bleistift und nicht ein Kugelschreiber ist, so wird das für einen tauglichen Wahlanfechtungsgrund zu wenig sein."
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