Weißer Fleck an der Wand
Seit 8. Juli hat Öster-reich keinen Präsidenten mehr. Muss das Fischer-Bild jetzt weg oder soll es hängen bleiben?
(ae). Die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl hat auch an einer kleinen Nebenfront eine im Land bisher nicht gekannte Frage aufgeworfen. Schließlich muss in jedem amtlichen Gebäude wie in Bezirkshauptmannschaften oder Gemeindeämtern und in Schulen und Kindergärten je ein Bild vom Bundespräsidenten und vom Landeshauptmann hängen. Was aber, wenn es keinen Bundespräsidenten gibt?
Bisher gab es nur die Situationen, dass ein Präsident im Amt verstarb. Da ist die Vorgehensweise klar: Das Bild bekommt einen Trauerflor und bleibt hängen, bis ein neuer gewählt ist. Aber was, wenn der Präsident wie geplant am 8. Juli abtritt, ein neuer aber frühestens im Oktober angelobt werden kann? Dann ist das Fischer-Bild an der Wand einfach nicht mehr den Tatsachen entsprechend.
BH Stefan Grusch auf Anfrage der Bezirksblätter: „Wenn das Bild von Heinz Fischer noch hängen bleibt, sehe ich das nicht negativ. Und wenn es einer abnimmt, dann ist das auch in Ordnung. Diesbezügliche Vorschriften gibt es nicht. Am besten wäre, den Altpräsidenten abzunehmen und erst nach der Wahl den neuen aufzuhängen.“
Eine gesetzeskonforme Lösung wäre auch, ein Foto vom Nationalratspräsidium aufzuhängen. „Solche Bilder wird es aber nicht geben“, meint Grusch.
Ähnlich locker sehen die beiden Gemeindeverbandsvertreter des Bezirks, Manfred Marihart (ÖVP) und Herbert Goldinger (SPÖ) die unklare Situation. „Das soll jeder handhaben, wie er glaubt. Ich habe mir darüber noch keine Gedanken gemacht“, sagt Marihart.
Und Bürgermeister Goldinger meint: „Es ist für mich das kleinste Problem. Ob da einer herabschaut oder ein anderer oder keiner, ist egal, wir machen unsere Arbeit wie immer.“
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