50 artgeschützte Papageien beschlagnahmt

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Nach einer Mitteilung von portugiesischen Behörden und einer zeitgleich eingegangenen Anzeige beim Zollamt beschlagnahmte die Zollfahndung NÖ im März 2016 mehr als 50 Papageien bei Privatpersonen. Diese wurden in einer umgebauten Lagerhalle in Vollieren (Vogelkäfigen) gehalten. Aufgrund der Anzeigen bestand der begründete Verdacht, dass die Tiere widerrechtlich eingeführt und gehalten werden. Dieser Verdacht erhärtete sich nach umfangreichen Ermittlungen. Die bisher erfolgten Ermittlungsmaßnahmen zeigten jedoch erst das vermutliche Ausmaß des hier vorliegenden Falles auf. Die Eier von besonders seltenen und daher auch nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen international geschützten Papageien sind von Brasilien nach Portugal geschmuggelt worden und nach dem Schlüpfen dort auch aufgezogen worden. Zwischenzeitlich, so die Verdachtslage, besorgten die Täter (für die übrigens die Unschuldsvermutung gilt) die erforderlichen artenschutzrechtlichen Genehmigungen für die Tiere, indem sie Genehmigungen alter verstorbener Vögel samt den Ringen oder implantierten Chips ankauften und den Jungpapageien zuordneten. So gelang es den Tätern die Überwachungsbehörden auch bei diversen Stichproben in den letzten Jahren zu täuschen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte dies erst die Spitze eines Eisberges sein, denn es scheint, als würde sich der illegale Vogelhandel auf halb Europa ausdehnen.

Auch Hinweisen über den illegalen Besitz von Lear Aras im Europäischen Raum wird zurzeit intensiv nachgegangen und dazu auch mit ausländischen Behörden zusammen gearbeitet. Diese äußerst seltene Papageienart hat ihren natürlichen Lebensraum nur in einem sehr begrenzten Gebiet in Brasilien. Die Population dieser Vögel in freier Wildnis lieg unter 1000 Exemplaren.

Der Grund für die Haltung der hier beschlagnahmten Vögel liegt nicht in der Tierliebe, sondern ist wohl eher beim Profitgedanken der Täter zu suchen, zumal ein solch seltenes Exemplar am Schwarzmarkt mit bis zu 50.000,-- Euro und mehr gehandelt wird.

Die beschlagnahmten Papageien befinden sich zurzeit in artgerechter Haltung. Sollte am Ende des Verfahrens der Verfall der Vögel ausgesprochen werden, so hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den weiteren Verbleib der Papageien zu entscheiden.

Die österreichischen Zollbehörden sind neben der Sicherung der finanziellen Interessen Österreichs und der Europäischen Union auch noch im Zusammenhang mit der Überwachung von Verboten und Beschränkungen unter anderem für den Schutz der Flora und Fauna zuständig. „Gerade dieser Fall zeigt deutlich auf, mit welcher hohen Professionalität und Engagement die österreichischen Ermittlungsbehörden auch hier zum Schutz von artenbedrohten Tieren vorgeht", so Michael Kalcher, Leiter der Abteilung für Strafsachen des Zollamtes St.Pölten Krems Wiener Neustadt.

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