Klärung von Unfall mit Fahrerflucht nach „Grub´n Party“
Ein 24-Jähriger lenkte am 27.08.2016, um 04:30 Uhr (nach „Grub´n Party“) seinen VW auf der L 1065. Auf Höhe StrKm 21.820, kam er auf die linke Fahrbahnseite und stieß gegen eine 4-köpfige Personengruppe. Dabei wurde ein Jugendlicher am rechten Ringfinger leicht verletzt.
Ein zweiter Jugendlicher wurde durch das Fahrzeug erfasst und zu Boden geschleudert. Dabei erlitt er einen Bruch des 7. Halswirbels, eine Gehirnblutung, Abschürfungen an Kopf und Schulter sowie eine Platzwunde am Kopf. Er ist derzeit noch im Klinikum Horn in stationärer Behandlung.
Der 24-jährige Fahrzeuglenker setzte nach dem Unfall die Fahrt fort ohne sein Fahrzeug anzuhalten.
Durch an der Unfallstelle zurückbleibende Splitter von Scheinwerfer und Blinker konnte ein VW als mögliches Tat/Fluchtfahrzeug ermittelt werden.
Aufgrund umfangreicher Polizeierhebungen konnte der Fahrer als Unfalllenker ausgeforscht werden. An diesem Fahrzeug waren bereits andere Scheinwerfer eingebaut, Motorhaube und Windschutzscheibe demontiert.
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