Klagenfurt am Wörthersee - Lärmschutzverordnung Laubbläser und Laubsauger. Was ist erlaubt? Was ist verboten?
Und warum wird Reklame für einen Laubbläser gemacht, den PRIVATE in der Landeshauptstadt nicht verwenden dürfen?
Auszug aus einem Bericht in der Stadtzeitung Klagenfurt vom 08.07.2015:
Für Laubbläser gilt, dass jede lärmerzeugende Arbeit für PRIVATE von Montag bis Samstag zwischen 12 und 14 sowie 19 und 7 Uhr verboten ist. An Sonn- und Feiertagen ist es generell verboten. Ungeachtet der zeitlichen Einschränkungen sind nun Laubbläser, die mehr als 104 dB laut sind (Schallleistungspegel), generell verboten.
"Saisonbedingt (?)" gibt es in der Stadtzeitung Klagenfurt vom 09.09.2015 eine Werbeeinschaltung/Reklame für ein Laubbläsermodell. Dieser Laubbläser hat aber, wie unter technische Details nachzulesen ist, einen "Schallleistungspegel" von 108 dB. Viele Klagenfurterinnen und Klagenfurter kennen sich nicht mehr aus?
FRAGEN
Welcher Schallleistungspegel für Laubbläser gilt in Klagenfurt am Wörthersee (104 dB oder 108 dB) ab 23.06.2015?
Was machen die Klagenfurterinnen und Klagenfurter , die aufgrund der "Reklame" in der Stadtzeitung einen Laubbläser mit 108 dB Schallleistungspegel gekauft haben?
Und an welche Lärmschutzverordnung/Regelungen müssen sich die Unternehmer mit ihren Betrieben (Beispiel: Gaststättenbetreiber etc.) im Wohngebiet der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee halten?
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