Amtliche Wahlinformation aus rechtlichen Gründen zugestellt
KREMS. Obwohl die Verschiebung des Wahltermins für die Bundespräsidentenwahl bereits verkündet war, haben Kremser Wählerinnen und Wähler die „Amtliche Wahlinformation“ für den 2. Oktober per Post erhalten. Diese Vorgehensweise stieß oftmals auf Unverständnis, konnte aber seitens des Wahlamtes nicht mehr korrigiert werden, da die Wahlinformationen (ca. 18.000) bereits am Freitag, 9. September, an das Postamt geliefert wurden. Erst am darauffolgenden Montag, 12. September, kam es zur Verkündung der Verschiebung des Wahltermins. Da waren allerdings die Wahlinformationen bereits auf dem Postweg zu den Wählerinnen und Wählern unterwegs. Um jene Rechtskonformität zu gewährleisten, die bei der ersten Stichwahl an verschiedenen Orten bemängelt wurde und deren Fehlen zur Wiederholung führte, sind bei der Zustellung der Wahlinformationen Fristen einzuhalten. Darauf wurde im Zeitplan für die Wahlvorbereitung natürlich Rücksicht genommen und der Versand entsprechend fixiert. Erst mit Beschluß des Nationalrates zur Wahlverschiebung (voraussichtlich am 21.9.) verlieren die amtlichen Wahlinformationen ihre Gültigkeit und können entsorgt werden. Für den neuen Wahltermin werden wieder neue Wahlinformationen ausgestellt.
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