„Freier Zugang für alle gefordert“

Schieben statt fahren ist oftmals bei den Mountainbikern aufgrund der aktuellen Gesetzeslage angesagt. | Foto: panthermedia.net/spotpoint74
  • Schieben statt fahren ist oftmals bei den Mountainbikern aufgrund der aktuellen Gesetzeslage angesagt.
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„Wenn ich als Mountainbiker in den heimischen Wäldern – zum Beispiel im Kürnbergwald in Leonding – mit dem Bike unterwegs bin, dann bin ich dort leider jedesmal illegal unterwegs. Ein Spaziergeher darf sich laut Forstgesetz dort frei bewegen. Er darf alles, was man unter ‚gehen‘ versteht: klettern, Ski fahren und sogar langlaufen wäre dort möglich. Das Befahren, mit einem Rad oder Auto, und Reiten sind ohne Zustimmung jedoch nicht erlaubt", sagt Daniel Steiner. Der 28-jährige Trauner ist leidenschaftlicher Mountainbiker und nutzt die spärlich vorhandene Freizeit für sein Hobby.

„Wenn das ein Radfahrer ist, der mit voller Geschwindigkeit bei einer Gruppe von Spaziergehern vorbeirast, da gibt es natürlich Probleme, das versteht jeder von uns. Neben den Naturfreunden engagiert sich besonders der Verein Upmove – eine Mountainbike-Community – aus Kirchdorf unter anderem für die Gleichstellung aller Wegbenutzer." Dass hier sogar größere Probleme mit den Grundbesitzern entstehen können, zeigt ein Ereignis aus dem Vorjahr in Niederösterreich. Steiner schilderte den Fall von vier Personen, die per Drahtesel am Muckenkogel (Bezirk Lilienfeld) unterwegs waren, und deshalb auf Betreiben des Jagdpächters vor Gericht landeten. Das Urteil: 15.000 Euro Strafe für das Befahren einer Forststraße mit dem Fahrrad. Der Lösungsansatz des Trauners für das Problem mit den Grundbesitzern: das Fahren auf geeigneten Wegen. Diese soll der Radfahrer eigenverantwortlich festlegen können, ohne Haftung für den Grundbesitzer. Das wäre der Idealfall für alle Benützer der freien Natur. Hier sollte einfach das Forstgesetz dahingehend geändert werden. Damit werden Mountainbiker und die Reiter mit den Spaziergehern endlich gleichgestellt. Alle können gemeinsam die Wälder miteinander statt gegeneinander zur Freizeitgestaltung nützen. Südtirol ist für Steiner ein Paradebeispiel für das Miteinander von Mountainbikern, Reitern und Spaziergehern.

Wald als Arbeitsplatz

Der Förster des Stiftes Wilhering, Manfred Feichtinger, sieht die Lage etwas anders: „Das Stift ist einer der größten Grundbesitzer am Kürnberg. Die Wälder werden von uns bewirtschaftet, sind also unser Arbeitsplatz in der freien Natur. Da ist jedes Mal ein Gefahrenpotenzial bei der Arbeit von Forstmitarbeitern vorhanden. Es sind Verbotstafeln angebracht. Wenn hier Mountainbiker oder Reiter das Gelände benützen, ist das illegal und eine Verwaltungsübertretung.“ Das Stift entscheidet von Fall zu Fall über eine Anzeige.

Wo darf man was?


Im Wald:

Erlaubt ist alles, was man unter „gehen“ verstehen kann, also auch klettern, Ski fahren und langlaufen. Das Befahren mit Rad oder Auto und Reiten sind ohne Zustimmung des Eigentümers verboten.


Bergland, Hochgebirge:

Mountainbiken ist auch oberhalb der Waldgrenze generell nicht gestattet. In Niederösterreich und Tirol gibt es keine gesetzlichen Grundlagen.


Parks und Grünanlagen:

Parks und Grünanlagen haben unterschiedliche, ortspolizeiliche Verordnungen.

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