Jugendliche in Linz-Land: Eigene Wohnung als Wunschtraum
Hohe Fixkosten und ein oftmals niedriges Einkommen verzögern den Sprung in die Selbstständigkeit.
BEZIRK (red). „Mit meiner Lehrlingsentschädigung als Elektromaschinentechniker mache ich finanziell keine großen Sprünge. Die ersten eigenen vier Wände gehen sich momentan noch nicht aus“, sagt der 18-jährige Marco Haderer.
Wie dem jungen Paschinger geht es vielen Jugendlichen im Bezirk: Zum „Hotel Mama“ gibt es in vielen Fällen keine – kostengünstige – Alternative. Eines ist für den Lehrling jedoch fix: „Ich werde sicher nicht in die Großstadt ziehen, sondern möchte eine Wohnung in meiner Heimatgemeinde: Hier habe ich alles, was ich als junger Mensch brauche.“
„Junges Wohnen“ soll helfen
Um den Schritt in die Selbstständigkeit wagen zu können, hat Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner 2014 das Projekt „Junges Wohnen“ ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Bauträgern und den Gemeinden soll Wohnraum für junge Menschen geschaffen werden: maximal 65 Quadratmeter groß und nur zur Miete. Den überwiegenden Anteil werden aber 30- und 45-Quadratmeter-Wohnungen ausmachen. Die Wohnung kann – insgesamt acht Jahre – bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres bewohnt werden.
Gemeinden müssen Beitrag leisten
Um dieses Vorhaben kostengünstig umzusetzen, müssen auch die jeweiligen Gemeinden ihren Teil dazu beitragen und entsprechende Baugrundstücke bereitstellen. „Durch das ‚Junge Wohnen‘ bieten wir den jüngsten Oberösterreichern eine Möglichkeit, früh auf eigenen Füßen stehen zu können“, betont Herwig Mahr.
Bezirk ohne Startwohnungen
Der gebürtige Trauner ist Obmann des Wohnungsausschusses im OÖ. Landtag und seit September vergangenen Jahres FPÖ-Klubobmann. Im Rahmen des Bauprogramms 2016 werden heuer im Bezirk Linz-Land 378 Wohnungen gebaut. Mahr: „Für Linz-Land wurde seitens der Gemeinden bisher leider noch nichts im Bereich ‚Junges Wohnen‘ beantragt.“
Beihilfe im Blick
Von Lehrlingen über Studenten bis zu kinderreichen Familien: Die Wohnbeihilfe soll insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen ein leistbares Wohnen langfristig ermöglichen. Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand, wobei die Obergrenze bei geförderten Wohnungen 300 Euro, bei nicht geförderten Wohnungen 200 Euro pro Monat beträgt. Als zumutbarer Wohnungsaufwand gilt das monatliche Haushaltseinkommen abzüglich des gewichteten Haushaltseinkommens. Die Beihilfe wird in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Weiters wird die Unterstützung nur dann ausbezahlt, wenn der Betrag mindestens sieben Euro monatlich erreicht. Weitere Informationen zur Wohnbeihilfe findet man unter:
www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.