Mietvertrag: Genaue Kontrolle ist angebracht
Die Mietervereinigung fordert eine grundlegende Novellierung des Mietrechts. Die Non-Profit-Organisation unterstützt Mieter und Wohnungseigentümer in allen wohnrechtlichen Angelegenheiten. Die Mitarbeiter wissen, dass es immer wieder zu Streitigkeiten mit Vermietern und Hausverwaltungen kommt. "Das beginnt schon bei der Übergabe von Wohnungen in mangelhaftem und nicht vertragskonformem Zustand, etwa fehlerhaften Elektroinstallationen oder einer nicht funktionierenden Heizung", weiß Sonja Toifl-Campregher, Landesgeschäftsführerin der Mietervereinigung OÖ.
Genaue Kontrolle nötig
Die Organisation ist auch immer wieder mit Vermietern konfrontiert, die sich weigern, dringend nötige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Ein weiterer Streitpunkt sind Feuchtigkeitsprobleme oder gesundheitsschädliche Schimmelbildungen in Wohnungen. Schon vor dem Einzug sollte man den Mietvertrag genau kontrollieren. "In den Verträgen finden sich immer wieder verbotene Klauseln, wie etwa eine unzulässige Ausmalverpflichtung oder Tierhalteverbote. Dazu kommt es vor, dass ungesetzliche Mietzinse und Betriebskosten oder überhöhte Ablösen für Einrichtungsgegenstände verlangt werden", so Toifl-Campregher.
Gleicher Schutz für alle
Die Mietervereinigung kritisiert, dass nach der derzeitigen Rechtslage Alter und Art des Gebäudes die Rechtsstellung des Mieters bestimmen: "Manche sind besser, manche schlechter geschützt. Das Mietrechtsgesetz sollte grundsätzlich auf alle Mietverhältnisse anwendbar sein. Ziel ist, dass Kündigungsschutz und die gesetzlichen Mietzinsobergrenzen für alle Mieter gelten. Leider ist trotz jahrelanger Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien auch für 2017 keine neue Regelung in Sicht."
Unterstützung für Mieter
Wer Probleme mit seinem Vermieter oder seiner Hausverwaltung hat, kann sich an die Mietervereinigung wenden. Sie unterstützt ihre Mitglieder in allen wohnrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören etwa die Kontrolle von Mietverträgen, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, die Durchsetzung von Ansprüchen auf Erhaltungs- und Mietzinsminderung, die Rückforderung von Kautionen, Mieterversammlungen u.v.m.
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