Allianz SPÖ-FPÖ könnte ÖVP noch einen Regierungssitz kosten
Laut Landesverfassung kann der Landeshauptmann bei der Regierungsbildung in die Landesregierung mit eingerechnet werden oder nicht. Je nachdem könnte die ÖVP einen Regierungssitz an die SPÖ verlieren – wenn SPÖ und FPÖ gemeinsame Sache gegen die ÖVP machen ...
Die Regierungsverhandlungen dürften nach dem derzeitigen Wahlergebnis großen Sprengstoff bergen. Es gibt nämlich zwei verschiedene Varianten, wie die Sitze in der Landesregierung verteilt werden können. Käme die zweite Variante zum Tragen, könnte ein Landesrat von der ÖVP zur SPÖ wandern.
Konkret geht es darum, ob der Landeshauptmann bei der Regierungsbildung in die Landesregierung mit eingerechnet wird oder nicht. Die Landesregierung hat insgesamt neun Sitze. Werden die Regierungssitze nach Standardvariante verteilt, würde das beim aktuellen Wahlergebnis folgende Verteilung bedeuten: ÖVP 4 Sitze, FPÖ 3 Sitze, SPÖ und Grüne jeweils einen Sitz.
Die oberösterreichische Landesverfassung sieht jedoch eine zweite Variante vor, die Mehrheitspartei - im konkreten Fall die ÖVP - zu stärken oder zu schwächen. Nach dieser alternativen Variante wird der Landeshauptmann als Regierungssitz mitgerechnet. Dies würde die Machtverhältnisse in der Landesregierung folgendermaßen beeinflussen: ÖVP 3 Sitze, FPÖ 3 Sitze, SPÖ 2 Sitze und Grüne einen Sitz.
Welche dieser beiden Varianten zum Tragen kommt, entscheidet der Landtag. Dieser kann mit einfachem Beschluss (mehr als 50 Prozent) festlegen, auf welche dieser beiden Arten die Sitze in der Regierung verteilt werden. Das passiert in der ersten Landtagssitzung nach einer Wahl, das ist der 23. Oktober.
Pikant an der Sache ist, dass die SPÖ mithilfe der FPÖ ihren zweiten Regierungssitz retten könnte - Rot und Blau stellen gemeinsam 29 der 56 Mandate. Mit dieser Mehrheit könnten sie sich für die Variante zu Ungunsten der ÖVP entscheiden.
In dieser Konstellation hätten FPÖ und SPÖ dann auch eine Mehrheit in der Regierung mit fünf von neun Sitzen.
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