Bankomatgebühren

Bankomatgebühren bei Euronet! Dürfen die das? Bis diese rechtlichen Fragen gerichtlich geklärt sind, empfiehlt die AK OÖ, jedenfalls bei der Hausbank Einspruch gegen die Weiterverrechnung der Gebühren zu erheben. Symbolfoto: Ivica Stojak
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Seit einiger Zeit gibt es sowohl viele Medienberichte als aber auch ganz konkrete Konsumentenbeschwerden über die Verrechnung einer sogenannten "Transaktionsgebühr" („Bankomatgebühr“) in Höhe von EUR 1,95 bei Bankomaten des Unternehmens "Euronet".* Diese Bankomaten gehören nicht zum allgemeinen österreichischen Bankomatnetz, an dem Ihre Hausbank teilnimmt, sondern einem speziellen neuen Anbieter („Drittanbieter“).

Achtung!
Wenn Sie an diesem Bankomat beheben, wird Ihrem Girokonto ein Spesensatz in der Höhe von 1,95 Euro angelastet.
Dürfen die das?

Die AK OÖ ist der Ansicht, dass die Weiterverrechnung durch die kontoführende Bank rechtlich fraglich ist. Nach bisherigen Erkenntnissen dürfte in den Kontoverträgen keine ausreichende rechtliche Grundlage vorliegen. Die AK Tirol hat gegen die neue Klausel einer österreichischen Bank aus diesem Grund im Vorjahr bereits eine Klage eingebracht. Auch der Verein für Konsumenteninformation hat angekündigt, den aktuellen Fall gerichtlich klären zu lassen.

TIPP
Bis diese rechtlichen Fragen gerichtlich geklärt sind, empfehlen wir Ihnen, jedenfalls bei der Hausbank Einspruch gegen die Weiterverrechnung der Gebühren zu erheben. Das können Sie z.B. mit einem eingeschriebenen Brief an Ihre Bank erledigen. Ein Musterschreiben dafür finden Sie hier...

*Siehe in diesem Zusammenhang u. a. ebenfalls:
- Kostenloser Zugang zum eigenen Einkommen muss außer Frage stehen!

Wo: Arbeiterkammer Ou00d6, Volksgartenstr. 40, 4020 Linz auf Karte anzeigen
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