Zu wortwörtlich genommen!
Auf "Babyflohmärkten" werden freilich keine Babys verkauft!
LUNGAU (pjw). "Schützt unsere Kinder! Immer wieder werden Kindertauschbörsen und Babyflohmärkte angekündigt. Für mich völlig unverständlich, dass derartig grausame Events im 21. Jhdt. noch toleriert werden. Hier sind die Jugendämter gefordert, ein sofortiges Verbot auszusprechen!" Diese als Leserbrief gedachten Zeilen richtete ein St. Michaeler (Name der Redaktion bekannt) per E-Mail an das Bezirksblatt Lungau.
Wohl ein Missverständnis
Der Verfasser dieses Leserbriefs hat die Begriffe "Kindertauschbörse" und "Babyflohmärkte" wohl etwas zu wortwörtlich genommen. Freilich werden dort keine Kinder getauscht und auch keine Babys zum Verkauf angeboten. Bei Tauschbörsen und Flohmärkten dieser Art werden selbstverständlich Kinderartikel (Kleidung, Spielsachen, Kinderwägen, etc.) angeboten.
Ein Tipp an Veranstalter:
Nichtsdestotrotz: wer mit solchen Dingen nichts am Hut hat, der kann "Kindertauschbörse" und "Babyflohmarkt" offensichtlich auch wortwörtlich verstehen. Aus diesem Grund sollten Veranstalter dieser Tausch- bzw. Handelplattformen für Kinder- und Babyartikel in Zukunft vielleicht weniger missverständliche Bezeichnungen als "Kindertauschbörse" bzw. "Babyflohmarkt" verwenden.
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