Kellnerin bediente sich in Brieftasche des Wirtes
BEZIRK MELK. Auf einer Vertrauensbasis beruhte das Beschäftigungsverhältnis eines Wirtes aus dem Bezirk Melk zu einer Kellnerin, die bereits bei seinem Vater tätig war. Hauptsächlich als Kellnerin, aber auch bei Wäsche, Kinderbetreuung und Putzarbeiten im privaten Bereich soll sie ihrem Arbeitgeber im Laufe der Jahre rund 26.000 Euro gestohlen haben.
„Nicht schuldig!“, erklärte die 53-Jährige am Landesgericht St. Pölten. Drei Videoaufnahmen, mit denen der Wirt im Sommer 2014 zuletzt einen Täter ausforschen wollte, zeigen die Frau, wie sie nach Arbeitsschluss Bargeld aus der Kellnerbrieftasche genommen hat. Das sei noch ausständiger Lohn gewesen, so die Angeklagte gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer.
„Es hat immer wieder Geld gefehlt“, erklärte der Wirt im Zeugenstand, und das über Jahre hinweg nicht nur aus der Kellnertasche, sondern auch aus der privaten Handtasche seiner Frau, aus dem Nachtkästchen seines Sohnes und einem Tresor, der in seiner Wohnung stand. Einige Male habe er erfolglos Anzeige erstattet, doch erst mit Hilfe der Videoüberwachung kam Licht ins Dunkel. „Für mich war das total schockierend, weil ich damit nicht gerechnet habe“, ergänzte der Zeuge, der über seinen Vertreter Gerhard Taufner zumindest 3.000 Euro für sich und 2.000 Euro als Schadenersatz für seine Frau fordert.
„Ihre Verantwortung ist für mich schon etwas eigenartig“, meinte die Richterin zur „Selbstbedienung“ der Beschuldigten, die ihren Arbeitgeber erst vor der Polizei darüber informierte, dass sie sich den ausstehenden Stundenlohn selbst genommen habe. Offene Fragen machten es erforderlich, dass Wais-Pfeffer den Prozess vertagte.
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