Mistelbacher Polizist vor Gericht verurteilt

Verteidiger Nikolaus Rast erreichte immerhin ein äußerst mildes Urteil.Foto: mr
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In den vergangenen drei Wochen standen drei Mistelbacher Polizeibeamte als Angeklagte vor dem Landesgericht Korneuburg. Der dritte Prozess endete (im Gegensatz zu den Vorprozessen) mit einem Schuldspruch.
Die Korneuburger Staatsanwältin Birgit Kirchler legte dem angeklagten 44-jährigen Gruppeninspektor Amtsmissbrauch und versuchte Nötigung zur Last. Er soll 2009 und 2010 aus Neugier mehrfach im internen Polizei-Protokollierungs­system (PAD) Verfahrensdaten seiner ehemaligen Lebensgefährtin, deren Tochter und einer dritten Person abgefragt haben.
Außerdem soll er 2009 versucht haben, seine Ex-Lebensgefährtin durch die Drohung, er werde ihr Motorrad kurz und klein schlagen, zur Aufrechterhaltung der Beziehung zu nötigen. Die dienstlich nicht begründete Einsicht in die elektronischen Akten bestritt der Beamte zwar nicht, bekannte sich aber nicht schuldig, weil ihm nicht bekannt gewesen sei, dass ihm die Einsicht in die von Kollegen geführten Ermittlungsakten verwehrt ist; überdies seien die Rechte Dritter dadurch nicht geschädigt.
Die langjährige Beziehung dürfte zeitweise recht turbulent verlaufen sein: „Da hat es ‚Rambazamba‘ gespielt, wie bei Rapid gegen Austria“ – so skizzierte Verteidiger Nikolaus Rast die Situation. Nach der von der Frau ausgegangenen Beendigung der Lebensgemeinschaft trat jedoch keine Ruhe ein, es hagelte gegenseitige Anzeigen und bis dahin geduldete Verstöße gegen Halte- bzw. Parkverbote vor dem Geschäft der Ex wurden plötzlich nicht mehr toleriert.
Ein Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg, unter Vorsitz von Gernot Braitenberg-Zennenberg, verkündete einen Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs und einen Freispruch wegen versuchter Nötigung. Die Strafe fiel moderat aus: Mit drei Monaten Bewährungsstrafe lag sie wegen zahlreicher Milderungsgründe sogar unter der Mindeststrafe von sechs Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Schönheitsfehler: Die Ermittlungen führte der Trauzeuge des Angeklagten, auf Anweisung des Bezirkspolizeikommandos.

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