Was Pergs Teenager (nicht) dürfen

Die Polizisten melden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz an die Bezirkshauptmannschaft Perg weiter. | Foto: Moe/panthermedia.net
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BEZIRK PERG. Am Pfingstwochenende startet mit dem Kellerfest in Klam und dem Zeltfest Katsdorf die Festl-Saison. Das Jugendschutzgesetz legt fest, wie lange Jugendliche ausgehen dürfen und regelt den Alkoholkonsum – siehe unten. Was passiert aber beim Missachten dieses Gesetzes?
Nach der ersten Übertretung kommt es zu einem Gespräch mit Sozialberater Michael Peham vom Jugendservice Perg. Bei diesem Termin werden Sinn und Zweck des Gesetzes erklärt, auch auf die Folgen des Konsums von harten Getränken wird hingewiesen.

"Keine Schikane"
"Es wird erklärt, warum es sich dabei um keine Schikane handelt. Auch das Verantwortungsbewusstsein für andere wird betont", sagt Christina Pilsl, Leiterin Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Perg. Eltern sind bei diesem Gespräch nicht dabei. Das Umfeld wird aber abgeklärt. Das große Ziel sei, dass Jugendliche Einsicht zeigen und eine Verhaltensänderung herbeigeführt werde. Zur Bewusstseinsbildung dient das vorgeschaltete Gespräch. Bei einer weiteren Übertretung kommt es zu einer Geldstrafe oder zu Sozialdiensten.

Präventiv im Einsatz
Wichtig für Eltern, wenn das Kind zu viel Alkohol trinkt oder Drogenkonsum befürchtet wird: "Sich Hilfe holen, die Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Oft sind nur kleine Verhaltensänderungen nötig", sagt Richard Klinger von der Kinder- und Jugendhilfe der BH Perg. Generell gilt: "Eltern sollten ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen, am Leben der Kinder teilnehmen: Wo gehen sie hin? Wer sind die Freunde?", so Klinger. Sozialarbeiter und Polizei sind präventiv im Einsatz. Die Polizei bietet das Sucht- und Gewaltpräventionsprogramm "clever & cool" des Instituts für Suchtprävention für die siebte und achte Schulstufe an. Dabei lernen sich die Schüler besser kennen und erfahren, wie sie mit Stress und Aggression besser umgehen können. Ebenfalls präventiv im Einsatz sind die Perger Streetworker, die bei den Jugendlichen direkt vor Ort tätig sind.

Zur Sache

OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ
Ausgehzeiten: Unter 14 Jahre von 5 bis 22 Uhr, 14 bis 15 Jahre von 5 bis 24 Uhr, ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung. Unter 16 Jahren in Begleitung einer Aufsichtsperson ohne zeitliche Begrenzung, schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten nötig. Das Gesetz stellt maximale Richtlinien auf, die Eltern können diese einschränken!
Alkohol & Nikotin: Unter 16 Jahren ist Erwerb und Konsum von Alkohol und Tabakwaren verboten. Verboten sind unter 16 auch Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten. 16- bis 17-Jährigen ist der Erwerb und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken (Schnaps, Spirituosen), auch als Mischgetränke, verboten. Bier, Wein und Sekt sind erlaubt.

ANSPRECHPARTNER
Famos, Familien- und Sozialzentrum Perg, Johann-Paur-Straße 1, Tel. 07262/57609, famos.perg@shvpe.at
Point, Beratungsstelle für Suchtfragen, Figulystraße 32, 4020 Linz, Tel. 0732/770895-0, point.linz@promenteooe.at
Alkoholberatungsstelle Perg, Dirnbergerstraße 11, Tel. 0664/60072-89552, alkoholberatung@ooe.gv.at

Die Polizisten melden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz an die Bezirkshauptmannschaft Perg weiter. | Foto: Moe/panthermedia.net
Richard Klinger, Kinder- und Jugendhilfe Bezirkshauptmannschaft Perg
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