"Wer sozialen Zusammenhalt und Frieden erhalten will, darf die sozialen Netze nicht schwächen"
Mindestsicherung sichert Zusammenhalt und Frieden
BEZIRK. Im Bezirk Perg beziehen derzeit (Stand 4.4.2016) 485 Personen Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Das sind 239 Kinder, 161 AlleinerzieherInnen bzw. Alleinstehende und 85 MitbewohnerInnen. Diese 485 Personen leben in 215 Haushalten (Antragsteller). 61 Personen davon sind Asylberechtigte. Das sind 32 asylberechtigte Kinder, 9 alleinerziehende bzw. alleinstehende Asylberechtigte und 20 mitwohnende Asylberechtigte. Diese Zahlen stammen von der Bezirks-SP.
"Derzeit werden die Ärmsten der Armen gegeneinander ausgespielt. Asylberechtigte sollen weniger Mindestsicherung bekommen als andere gleich Bedürftige. Die grundlegende Frage für sozialen Zusammenhalt und Frieden lautet: Welche Mindestausstattung braucht ein Mensch, um sich in Österreich in die Gesellschaft integrieren und gleichberechtigt an ihr teilhaben zu können. Das definiert zuallererst die Höhe der grundlegenden sozialen Netze, vor allem der Mindestsicherung. Wer das nicht erkennt, setzt den sozialen Frieden in Österreich aufs Spiel, weil Hunger und Elend, Slumbildung und steigende Kriminalität drohen“, ist SP-Bezirksvorsitzender LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer überzeugt.
Für Punkenhofer ist es "völlig unverständlich, dass die schwarz-blaue Landesregierung die Bedarfsorientierte Mindestsicherung kürzen will".
„Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung macht gerade einmal 0,7 Prozent der österreichischen Sozialausgaben aus und ist ein wesentliches Instrument zur Armutsbekämpfung. Es ist traurig, dass schon jetzt in Österreich rund 310.000 Kinder und Jugendliche in Armut leben müssen. Wir dürfen die sozialen Netze nicht schwächen. Damit kommt es zu einer Spaltung der Gesellschaft und es werden Konflikte verursacht“, sagt Punkenhofer.
Zahlen und ein Beispiel aus Oberösterreich (Quelle: SP)
Im Jahr 2015 haben in Oberösterreich 14.972 Personen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) bekommen, davon waren 8235 Frauen. Insgesamt gab es 2640 Frauen, die die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und zusätzlich eine Geldleistung vom AMS (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) bezogen haben. Wie schwer es aber auch berufstätige Mütter haben, die alleinerziehend sind, zeigt sich am Beispiel von Frau K. Sie hat zwei Kinder und erhält von deren Vater 400 Euro Unterhalt im Monat. Aufgrund der Öffnungszeiten der vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtung kann sie nur eine schlecht bezahlte Stelle annehmen und verdient 600 Euro im Monat (inklusive anteiliger Sonderzahlungen).
Frau K. hat Anspruch auf die Mindestsicherung (914,00 Euro + 2 x 210,30 Euro = 1.334,60 Euro), abzüglich Unterhaltszahlungen und Gehalt (400 Euro + 600 Euro = 1.000 Euro). Sie bekommt daher 334,60 Euro Bedarfsorientierte Mindestsicherung (1.334,60 Euro - 1.000 Euro) pro Monat. Die Familienbeihilfe der Kinder wird im Rahmen der Mindestsicherung nicht als Einkommen angerechnet, etwaiges Kinderbetreuungsgeld jedoch schon.
Dieses Beispiel erklärt auch, warum die Bedarfsorientierte Mindestsicherung das letzte soziale Netz ist. Denn vom Richtsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (914 Euro 12 x im Jahr) werden alle Einkünfte, Förderungen, Unterstützungen, Alimente, … abgezogen. Im Durchschnitt werden pro Familie in Oberösterreich € 423 ausbezahlt. Im Bezirk Perg sind von den 215 Antragstellern 157 TeilbezieherInnen. Von den 19 asylberechtigten AntragstellerInnen sind 6 VollbezieherInnen.
"Wer sozialen Zusammenhalt und Frieden erhalten will, darf die sozialen Netze nicht schwächen. Was Menschen durch Erwerbsarbeit mindestens an Lohn oder Pension verdienen können und dem, was sie in Österreich mindestens zum Leben brauchen, klafft in vielen Fällen auseinander. Aus diesem Grund setzt sich die Sozialdemokratie ständig für eine Erhöhung der Mindestlöhne ein und kämpft gegen die Pensionskürzungsideen anderer Parteien,“ so Punkenhofer.
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