Wahlinformationen trotz Verschiebung zugesandt – Bürgermeister Obinger klärt über Rechtslage auf
PONGAU (aho). Falls Sie sich über die eintreffenden Wahlinformationen nach Absage der Bundespräsidentenwahl am 2. Oktober gewundert haben, geht es ihnen wie vielen anderen: Obwohl die Wiederholung der Stichwahl auf den 4. Dezember verschoben wurde, sind alle Gemeinden vom Bundesministerium für Inneres am 12. September informiert worden, dass die Versendung der amtlichen Wahlinformationen an alle Wahlberechtigten mangels Rechtsgrundlage nicht gestoppt werden darf.
Zu diesem Zeitpunkt waren die amtlichen Wahlinformationen bereits zentral von externen Firmen an die Post zur Versendung ausgeliefert worden. „Diese Vorgangsweise lag völlig außerhalb des Einflussbereiches der Gemeinden. Der Versand der Wahlinformationen konnte daher von uns auch nicht gestoppt werden, obgleich dies von einer unglücklichen Optik und hohen Kosten begleitet war“, sagt etwa Bischofshofens Bürgermeister Hansjörg Obinger.
Neue amtliche Wahlinformationen folgen
Die Mitte September ausgesandten Wahlinformationen sind freilich hinfällig. Für den neuen Termin der Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember werden neue amtliche Wahlinformationen im Laufe des Novembers zugestellt. Trotz Wahlwiederholung dürfen nun auch alle Erstwähler, die bei der ersten Stichwahl noch nicht zur Stimmabgabe berechtigt waren und die in der Zwischenzeit 16 Jahre alt geworden sind, am 4. Dezember ihr Wahlrecht nutzen.
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