Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt

Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt und sollte dementsprechend bestraft werden. | Foto: Foto: Aerogondo Fotolia
  • Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt und sollte dementsprechend bestraft werden.
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OÖ. Die meisten Frauen und Mädchen haben es schon erlebt: Eine Männerhand die auf ihrem Po oder Oberschenkel landet, ein Kuss der nicht gewünscht war und sich ekelig anfühlt. Das Resultat, unangenehme Gefühle, Wut, Ärger, Scham, Hilflosigkeit. Vor allem dann, wenn ein solcher Übergriff auch noch im Zusammenhang mit einem Machtgefälle zwischen Täter und Opfer steht. Dies ist auch der Grund, weshalb die meisten Frauen sich nach solchen Vorfällen nicht zur Wehr setzen.

Schutz vor unerwünschten Berührungen

Der Entwurf für den erweiterten Tatbestand "Sexuelle Belästigung" sieht den Schutz von Opfern vor damit unerwünschte Berührungen, Umarmungen oder andere Übergriffe nicht mehr als Bagatelle abgehandelt werden. Es geht bei diesen Übergriffen um Eingriffe in die sexuelle Integrität, es sind keine Kavaliersdelikte.
Für diejenigen, die besorgt sind, dass Männer und Frauen nun nicht mehr zueinanderfinden können, nicht mehr geflirtet werden darf sei gesagt: Ein Annäherungsversuch beginnt nicht mit einem Pograpscher. Welche Frau möchte das schon? Es geht nicht um eine Kriminalisierung eines Flirts, sondern um vorsätzliche Grenzüberschreitungen. Die neue Regelung hätte eine Signalwirkung an alle, die bisher völlig ignoriert haben, wie unangenehm und demütigend diese Handlungen für Frauen sind.

Forderung der Gewaltschutzzentren
Derzeit gibt es nur Konsequenzen bei Übergriffen am Arbeitsplatz im Gleichbehandlungsrecht, welche allenfalls mit Schadenersatzansprüchen sowie vereinzelt im Verwaltungsstrafrecht (etwa in der Steiermark als „Anstandsverletzung“) sanktioniert werden können. Die Gewaltschutzzentren Österreichs und die Interventionsstelle Wien fordern daher, dass sexuelle Belästigungen auch als strafrechtlich zu sanktionierendes Unrecht gelten. Schließlich seien auch Beschimpfungen strafbar, nicht aber sexualisierte Übergriffe, die genauso verletzend sind – bei Eingriffen in die sexuelle Integrität darf es nicht anders sein.

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