Burgherr saß vor dem Richter
Karl Khevenhüller saß wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Bei einem Felssturz waren im Juli 2012 vier Personen verletzt worden. Die Verhandlung wurde vertagt.
ST. VEIT. Burgherr Karl Khevenhüller musste sich am Bezirksgericht St. Veit vor Richter Hubert Knaus verantworten. Der Auslöser war ein Felssturz auf der Burg Hochosterwitz, bei dem ein Neunjähriger und sein Onkel (27) im Juli 2012 schwer verletzt worden waren. Zwei weitere Personen erlitten leichte Verletzungen. Die Verhandlung wurde nach der Einvernahme der Zeugen vertagt.
Gefahr war nicht bekannt
Verteidiger Christian Puswald sagt: "Mein Mandant hat erst 2009 die Burg übernommen und hat nichts von der Steinschlaggefahr gewusst. Ein Gutachten, das vor dem Zwischenfall erstellt worden war, hat keine Gefährdung zu Tage gebracht." Mehrere Angestellte des Burgherren erklärten im Zeugenstand, dass es schon zuvor zwei Steinschläge gegeben hatte. Im Jahr 2007 musste die Burg sogar für zwei Tage gesperrt werden. Der Vorfall ereignete sich jedoch an einer anderen Stelle.
Im Bereich des Unglücksorts soll es im November 2011 zu einem Felssturz gekommen sein. "Ich habe den Steinschlag gemeldet, als ich mit den Vorbereitungen für den Adventmarkt beschäftigt war", erzählte ein 46-jähriger Angestellter. Die Zeugen betonten, dass sie mit Khevenhüller niemals über die Steinschläge gesprochen hatten. "Das war erst nach dem Unglück ein Thema", sagte der Angestellte. Im Zeugenstand erklärte der Burgherr: "Als ich mit den Betrieb übernommen hatte, musste ich mich einarbeiten. Die Steinschlaggefahr war mir nicht bekannt."
Schmerzensgeld gefordert
Die Anwältin der verletzten vier Burgbesucher, Irene Pumberger, fordert für das schwerverletzte Kind und seinen Onkel jeweils 21.000 Euro Schmerzensgeld. Für die beiden leichtverletzten Erwachsenen wurde ein Teilschmerzensgeld von jeweils 1000 Euro eingeklagt.
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