Strenge Regeln am Rad
ÖAMTC warnt Radfahrer. Ausrüstung und Zustand des Lenkers können von Polizei kontrolliert werden.
Jetzt kommt endllich die Saison der Radfahrer. Damit auch viel Freude, aber auch Pflichten. Der ÖAMTC-Stützpunkt in Schwechat ist mit Rat & Tat auf die Saison vorbereitet.
Wer im öffentlichen Verkehrsnetz unterwegs ist muss auf seinem Fahrrad ein Licht, Seitenstrahler sowie eine Klingel oder ein anderes akustisches Warnsignal haben. Ist ein Radweg vorhanden, sollten Radfahrer den benutzen. Der Gehsteig ist tabu. Das gilt auch für Segways. Auch die müssen auf den Radweg.
Beliebt ist Rad fahren nicht nur für Ausflüge und Sport. Auch so manche Verkehrssünder, denen der "Deckel" abgenommen worden ist, setzen sich aufs Rad und frönen weiter dem Alkohol und sonstigen Genüssen.
"Zwischen 0,8 und 1,2 Promille drohen Strafen von 800 bis 6000 Euro", so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Wer laut Polizei nicht mehr fähig ist, auf dem Rad zu sitzen, dem kann die Exekutive eine Radklaue montieren oder das Gefährt einziehen.
Der Führerschein, sollte man einen haben, ist zwar nicht automatisch weg, aber der Weg zum Verkehrspsychologen wahrscheinlich. VCÖ-Experte Christian Gratzer: "Bei Radwegen sollten Fußgänger aufpassen. Vor ungeregelten Kreuzungen müssen Radler zwar runterbremsen auf 10 km/h. Aber dennoch muss man gerade Kinder auf die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig aufmerksam machen und die Radwegkreuzungen bei der Verkehrserziehung extra üben."
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