Katze wurde angeschossen, weitere Katze in Kastenfalle gefunden
Katzenbesitzerin aus Gleink rät, besser auf Katzen aufzupassen. Gesetzeslage erlaubt Aufstellen von Kastenfallen sowie das Erschießen von Katzen, sobald diese 200 Meter von Gebäude entfernt sind.
STEYR/GLEINK. Bei Katzenbesitzerin Simone Kivosky sind in Steyr-Gleink innerhalb von zwei Jahren vier Katzen spurlos verschwunden. „Nachdem die ersten beiden Katzen gleichzeitig weg waren, holten wir wieder zwei aus dem Tierheim. Eine davon kam voriges Jahr zu Ostern mit einer vermutlich von einer Falle stammenden Kopfverletzung heim, die tierärztlich versorgt werden musste“, erzählt Simone Kiovsky. Kurz darauf kam die zweite Katze angeschossen (mit einer Schrot) nach Hause. Wer die Katze angeschossen hatte, ist unklar. Das Tier wurde erfolgreich operiert, sodass es beinahe wieder normal laufen konnte. Monate später verschwand die Katze ebenfalls spurlos.
„Heuer am Pfingstsonntag vermissten wir unsere letzte Katze. Als sie am Nachmittag immer noch nicht da war, gingen wir sie neben dem Tierheim im angrenzenden Wald suchen. Dort fanden wir sie etwas versteckt in einer Kastenfalle gefangen – Diagnose: Kopfverletzung“, so Kiovsky.
Jagdgesetz
Bezirksjägermeister Rudolf Kern erklärt die gesetzliche Lage: „Wenn sich eine Katze 200 Meter weg von einem Gebäude aufhält, kann bzw. muss man annehmen, dass es sich um eine wildernde Katze handelt. Dann dürfte ein Jagdausübungsberechtigter oder ein Jagdschutzorgan auf das Tier schießen.“ Kastenfallen sind Lebendfangfallen und dürfen laut Kern von den Jägern aufgestellt werden, „jedoch müssen sie täglich kontrolliert werden.“ Im Gegensatz zu Totschlagfallen, die früher herangezogen wurden, heute aber verboten sind, ermöglichen Kastenfallen eine Selektion. „Gefangen wird damit Raubwild, das sind zum Beispiel Mader oder Füchse. Beifänge – dazu zählen Katzen – müssen freigelassen werden“, so Kern.
Katzen gut sichtbar kennzeichnen
Katzenbesitzern rät Kern, die Tiere gut sichtbar mit einem Halsband zu kennzeichnen. „Dann sieht man gleich, die gehört jemanden und dann kann so etwas nicht passieren. Tierleid muss erspart bleiben“, so der Bezirksjägermeister. Laut Kern gebe es zu viele Katzen, die frei in der Natur herumstreunen und niemanden gehören. „Als das Jagdgesetz 1964 geschaffen wurde, galten streunende Katzen als enorme Krankheitsüberträger, darum heißt es ja im Zuge der 200-Meter-Grenze 'zur Abwendung von Seuchen und Gefahren'“, sagt Kern.
„Andere Katzenbesitzer in der Umgebung sollen gewarnt sein, damit ihren Tieren nicht dasselbe zustößt“, betont Kiovsky.
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